Wer in Deutschland sagt, der Staat Israel sei ein „Kolonialgebilde“, das im Nahen Osten nichts verloren habe, und die Israelis sollten dorthin „zurückkehren“, wo sie „hergekommen“ seien, der tut nichts Verbotenes. Das ist keine Straftat. Es ist nach deutschem Recht erlaubt, zur Auflösung des Staates Israel aufzurufen. Es ist auch erlaubt, die Meinung zu äußern, dass der 1948 gegründete Staat Israel keine gute Erfindung gewesen sei und wieder von der politischen Landkarte verschwinden sollte. Dass das so ist, heißt nicht, dass es eine humane oder gar kluge Position wäre. Es heißt auch nicht, dass die deutsche Regierung diese Meinung teilen würde. Es heißt nur, dass die Strafjustiz sich aus dieser Diskussion heraushält. Wie aus sehr vielen anderen Diskussionen auch.
Die Landesregierung von Hessen möchte dies nun ändern. Nach einem Gesetzentwurf, den der hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) am Donnerstag gemeinsam vorgestellt haben und den sie in den Bundesrat einbringen möchten, würde es künftig ein Verbot geben. Der hessische Justizminister spricht von einer „Lücke“ im Strafrecht. Derzeit könnten „Parolen“ gegen Israel nur sanktioniert werden, „sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas handelt“. Sein Vorschlag lautet deshalb, den Paragrafen der Volksverhetzung um einen neuen Absatz zu erweitern.
Es ist auch nicht verboten, zur Auflösung der Volksrepublik China aufzurufen
Dieser neue Absatz solle lauten: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“
Ganz neu ist die Idee nicht. Schon 2024 hatten einzelne Unionspolitiker wie der hessische Innenminister Roman Poseck oder auch die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg einen solchen Straftatbestand vorgeschlagen. Mit ihrem Vorschlag blieben sie allein. Auch jetzt ist es nicht ausgemacht, dass der Vorstoß eine Mehrheit findet. Strafrecht ist Bundesrecht. Das bedeutet: Am Ende bräuchte es auch im Bundestag eine Mehrheit, um ein neues Verbot der „Leugnung des Existenzrechts Israels“ im Strafgesetzbuch zu verankern. Blickt man sich um in westlichen Demokratien, dann wäre dies ein ziemlich einmaliger Schritt Deutschlands. Auch würde es ein verfassungsrechtliches Problem aufwerfen.

Denn der Grund, weshalb es bislang nicht verboten ist, die Auflösung des Staates Israel zu fordern, ist derselbe Grund, weshalb es nicht verboten ist, die Auflösung der Volksrepublik China zu fordern – oder auch die Beseitigung eines Staates Palästina, wie er immerhin von mehr als 140 Staaten weltweit anerkannt wird. Grenzen sind veränderbar. Politische Gebilde zu befürworten oder abzulehnen, das ist in einer offenen Gesellschaft, wie sie das Grundgesetz voraussetzt, jedem selbst überlassen.
Wenn der deutsche Staat dennoch bestimmte Meinungsäußerungen verbieten möchte, dann besteht das Grundgesetz mit seinem Artikel 5 Absatz 2 jedenfalls auf politischer Neutralität. Die Meinungsfreiheit, so steht es in der Verfassung, darf nur durch „allgemeine Gesetze“ eingeschränkt werden. Das heißt: Entweder alle Staaten werden gleichermaßen gegen „Aufrufe zur Beseitigung“ geschützt – oder keiner. Ein Sondergesetz speziell für Israel fiele da aus dem Rahmen.
Darauf antwortet nun der hessische Justizminister Christian Heinz, dass sich eine Ausnahme von dieser Regel mit der deutschen Geschichte erklären lasse. Er verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009, die berühmte Wunsiedel-Entscheidung. Damals hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter ausgeführt, dass Sondergesetze gegen spezielle Meinungen ausnahmsweise legitim sein könnten, wenn es sich um NS-Verherrlichung handele. Denn das Grundgesetz sei als Antithese zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus entstanden.
„Das Andenken der Opfer des Holocaust zu bewahren, die jüdischen Nachfahren der Überlebenden des Holocaust zu schützen und ihren als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, ist das, was wir in aller Kürze als Staatsräson bezeichnen“, sagte der CDU-Politiker Christian Heinz bei der Vorstellung seines Gesetzentwurfs in den Räumen der Jüdischen Gemeinde Frankfurts. Prägnanter fasste es Hessens Ministerpräsident Rhein: „Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an.“ Ob eine solche Begründung verfassungsrechtlich tragfähig ist und ob die Idee überhaupt politisch klug wäre – das können nun die übrigen Bundesländer diskutieren, wenn der Gesetzentwurf am 8. Mai offiziell in den Bundesrat eingebracht wird.
Wer den Staat Israel offen ablehnt, hat heute schon Nachteile zu befürchten
Zum Hintergrund gehört: Obwohl bislang kein Verbot gilt, den Staat Israel offen abzulehnen, kann es schon heute – auch rechtlich – nachteilige Konsequenzen haben. Vor zwei Jahren hat das ein Palästinenser in Bayern erlebt. Damals lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg mit Entscheidung vom 7. Oktober 2024 seinen Antrag auf Einbürgerung ab. Der Grund: In einem Gespräch bei der Ausländerbehörde im Sommer 2023 hatte der Palästinenser auf Nachfrage gesagt: „Es gibt kein Israel. Es gibt Juden, aber Israel nicht als Land.“ Der Sachbearbeiter hatte nachgehakt: „Die völkerrechtliche Vereinbarung zur Schaffung des Staates Israel erkennen Sie nicht an?“ Antwort: „Nein.“
Eine solche Aussage ist zwar nicht verboten. Man darf es sagen. Es gibt dafür keine Strafe. Es ist nur so: Niemand hat einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden. Das ist eine positive Leistung, die der deutsche Staat erbringen kann, aber nicht muss – und dabei fragen die Ausländerbehörden seit den 2000er-Jahren bewusst auch nach politischer Haltung etwa zur Gleichberechtigung von Frauen und Homosexuellen.
Das Regensburger Gericht jedenfalls hielt es für legitim, die Einbürgerung hier zu verweigern. Dies folge, so das Gericht, aus einer Klausel des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die 2024 in Kraft getreten ist und der zufolge sich Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten nun auch zur „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ bekennen müssen, „insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“.
Der neue Gesetzesplan aus Hessen nun – mit einem wirklichen Äußerungsverbot und Strafdrohungen für alle Menschen in Deutschland – ginge in seiner Strenge weit über diesen bisherigen Stand hinaus.

