Islamistischer Gefährder:Gericht hebt Abschiebeverbot gegen Sami A. auf

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

(Foto: Marcel Kusch/dpa)

Das Verwaltungsgericht gab einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge statt. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den bereits abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Die Stadt Bochum muss A. bis auf Weiteres nicht aus Tunesien zurückholen. Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).

Der Antrag vom 12. Juli enthielt die bereits seit Längerem vom Bundesinnenministerium und NRW-Integrationsministerium erbetene Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem als Gefährder eingestuften Sami A. in seinem Heimatland keine Folter droht. Der am 31. Oktober eingegangene Antrag enthalte eine Verbalnote der tunesischen Botschaft, sagte ein Gerichtssprecher. Darin werde zum Ausdruck gebracht, dass Sami A. gemäß den tunesischen Vorschriften behandelt werde.

Sami A. soll Leibwächter von Osama bin Laden gewesen sein

Sie sollen sicherstellen, dass ihm keine menschenrechtswidrige Behandlung oder Folter drohe. In dem Antrag verweise das Bundesamt auch auf die Situation von Sami A. in Tunesien, etwa dass er sich in Freiheit bewege, dass ihm nichts passiere und dass ihm auch bisher nichts passiert sei.

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne. Am Tag danach, dem 13. Juli, wurde Sami A. aber trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung an. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft diese Eilentscheidung. Wann im Hauptsacheverfahren entschieden wird, steht nicht fest.

Seit 2005 sahen es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen an, dass der 1976 geborene Sami A. Ende 1999/Anfang 2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und zeitweise der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden angehörte. Sami A. lebte vor seiner Abschiebung mit Frau und Kindern seit 2000 in Bochum.

Zur SZ-Startseite

ExklusivAbgeschobener Islamist
:Wohin mit Sami A.?

Mit dem nach Tunesien abgeschobenen Islamisten befassen sich höchste Stellen in Berlin. Innenminister Seehofer hat sich eingeschaltet. Das Ziel: seine Rückkehr möglichst zu verhindern.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: