Terrorismus:Dschihadisten sollen Pass verlieren

Festnahme IS-Kämpfer

Soldaten einer irakischen Spezialeinheit verhaften im Februar 2017 im irakischen Mossul einen IS-Kämpfer.

(Foto: dpa)
  • Deutsche IS-Kämpfer sollen die Staatsangehörigkeit verlieren. Die Lösung der Bundesregierung sieht vor, Dschihadisten auszubürgern, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.
  • Jedoch sollen nur solche Terroristen ausgebürgert werden, die sich künftig an Kämpfen beteiligen - nicht aber jene, die bereits in Haft sitzen.
  • Über das Thema war in den vergangenen Tagen innerhalb der Koalition heftig gestritten worden.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Die Bundesregierung hat sich nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR auf einen Plan verständigt, um deutschen IS-Kämpfern die Staatsangehörigkeit zu entziehen. Die Lösung, auf die sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) laut Regierungskreisen geeinigt haben, sieht vor, Dschihadisten auszubürgern, wenn drei Bedingungen vorliegen. Erstens müssen sie eine zweite Nationalität besitzen, zweitens volljährig sein. Drittens sollen nur solche Terroristen ausgebürgert werden, die sich künftig an Kämpfen beteiligen - nicht aber jene, die bereits in Haft sitzen. Die Regel soll also nicht rückwirkend greifen.

Eine ähnliche Vorschrift gibt es schon heute, wenn Doppelstaatler sich regulären Armeen anschließen. Seit 1999 werden sie mit Passentzug bestraft, wenn sie ohne Erlaubnis des deutschen Verteidigungsministeriums "in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband" eines anderen Staates eintreten. So steht es in Paragraf 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Dasselbe soll künftig gelten, wenn jemand "für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland teilnimmt". Der Paragraf wird dafür ergänzt. Eine Terrormiliz wird definiert als "ein paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband", der einen Staat völkerrechtswidrig beseitigen wolle, um dort "neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten".

Über das Thema war in den vergangenen Tagen innerhalb der Koalition heftig gestritten worden. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte dem Bundesjustizministerium erst vor wenigen Tagen vorgeworfen, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Verabredet war es in Grundzügen bereits im Koalitionsvertrag aus dem vergangenen Frühjahr. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley noch am Freitag auf, "endlich ihre Zustimmung" zu geben.

Allerdings hatte das CSU-geführte Bundesinnenministerium bis zuletzt versucht, die verabredete Ausbürgerung von IS-Kämpfern noch mit einer Reihe von weiteren Maßnahmen zu verknüpfen, über die innerhalb der Koalition keine Einigkeit bestand und die nicht unmittelbar mit Terrorismus zu tun haben. So hatte Seehofers Ministerium einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der zahlreiche Änderungen am Staatsbürgerschaftsrecht vorsah. Darunter war eine Regelverschärfung für Kinder unter fünf Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig - etwa durch Täuschung seitens ihrer Eltern - erlangt haben. Die Behörden sollten in solchen Fällen künftig kein Ermessen mehr haben. Dies hatte das Justizministerium abgelehnt. Schließlich lenkte Seehofer ein.

Mit der sich abzeichnenden Lösung endet eine Diskussion, die bereits seit 2014 geführt wird, als sich erstmals eine Innenministerkonferenz mit der Ausbürgerung von IS-Kämpfern beschäftigte. Der aktuelle Plan sieht nun vor, dass in jedem Einzelfall die Landesinnenministerien über einen Passentzug entscheiden sollen. In diesem Punkt hat sich die Union durchgesetzt. Die SPD hätte diese Entscheidung lieber Gerichten überlassen.

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