Süddeutsche Zeitung

Islamisten-Prozess in München:Richter schonen V-Mann

Sie sollen Videos von Selbstmordattentaten und Geisel-Enthauptungen ins Netz gestellt haben: In München stehen acht mutmaßliche islamistische Propagandisten vor Gericht. Möglicherweise könnte sie ein V-Mann dazu angestiftet haben. Der muss aber nicht aussagen.

Es ist das erste große Verfahren um mutmaßliche Terrorhelfer im Internet: In München müssen sich derzeit sieben Männer und eine Frau vor dem Staatschutzsenat am Oberlandesgericht als verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, in den Jahren 2006 bis 2008 für Terrororganisationen wie al-Qaida oder Ansar al Islam auf dem deutschsprachigen Ableger der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) Propaganda betrieben zu haben.

Am Donnerstag aber nahm der Prozess eine neue Wende: Denn die Bundesanwaltschaft soll dem Gericht verschwiegen haben, dass der Führer der GIMF ein Vertrauensmann des Bundesamts für Verfassungsschutz gewesen sein und in dessen Auftrag gehandelt haben soll. In dieser Funktion habe der V-Mann Irfan P. die Angeklagten zu strafbaren Handlungen "angeschoben", argumentierte deren Verteidigung. Während sich die Mitläufer vor Gericht verantworten müssten, sei das Verfahren gegen P. eingestellt worden. Tatsächlich ist der 22-Jährige derzeit auf freiem Fuß.

Zwar lehnte der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München die Anträge der Verteidigung ab, Irfan P. als Zeugen zu laden. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl kündigte jedoch an, dessen geheimdienstliche Tätigkeit "im Laufe des Verfahrens" näher zu beleuchten. Götzl erklärte weiter, dass eine etwaige Provokation der Straftaten durch den V-Mann kein Verfahrenshindernis wäre. Allerdings würde sich dies auf das mögliche Strafmaß auswirken.

Bundesanwalt Michael Bruns wies den Vorwurf am Donnerstag zurück: P. habe erst nach seiner Zeit bei der Islamischen Medienfront als V-Mann gearbeitet. Dies habe das Bundesamt für Verfassungsschutz der Bundesanwaltschaft mitgeteilt, so Bruns, anderes sei "nicht bekannt". In welchem konkreten Zeitraum P. als V-Mann eingesetzt war, konnte der Ankläger nicht sagen. Das Gericht stellte diese Frage als "momentan nicht verfahrensrelevant" zurück.

"Möglicherweise fehlgeleitete, junge Leute"

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten im Alter von 18 bis 30 Jahren die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. 70 Seiten umfasst die Anklageschrift. Sie listet jeden Videofilm und jede Textpassage auf, die die acht Angeklagten für die "Globale Islamische Medienfront" verbreitet haben sollen. Darunter fallen laut Anklage auch Gräuelvideos von Selbstmordattentaten und Geisel-Enthauptungen. Zudem sollen sie Hetzreden von Osama bin Laden und anderen Terroristenführern im Netz verbreitet und damit um neue Mitglieder für deren Organisationen geworben haben.

Mit dem ersten großen Prozess gegen mutmaßliche Terrorhelfer im Internet will die Bundesanwaltschaft ein Zeichen setzen: "Das Internet hat sich zu einem der wesentlichen Mittel des internationalen Terrorismus entwickelt, um gefährliche Propaganda zu betreiben", so Bundesanwalt Bruns.

Ob sich der massive Vorwurf gegen die Angeklagten letztlich halten lässt, daran bestehen nach dem dritten Tag zumindest Zweifel: Drei Angeklagte waren zur Tatzeit noch Jugendliche, zwei waren Heranwachsende. Sie stammen zum Teil aus problematischen Familien mit Alkoholproblemen und Gewalterfahrung. Einer der Angeklagten ist überdies psychisch krank. Selbst Bundesanwalt Bruns nannte sie "möglicherweise fehlgeleitete junge Leute".

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