Die Frage, ob Muslima beim Fahren eines Autos voll verschleiert sein dürfen, beschäftigt derzeit bemerkenswert viele Gerichte in Deutschland. Im vergangenen Juli urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in der Sache, im August das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und im Januar das Verwaltungsgericht in Berlin. Vor wenigen Tagen wurde die Frage am Verwaltungsgericht in Trier geklärt; Urteile an anderen Gerichten stehen noch aus. „Ich habe das Recht, mein Gesicht zu zeigen, wem ich möchte“, sagte eine 46-jährige Klägerin in Münster. Die Vollverschleierung durch einen Nikab „ist für mich deshalb ein Gefühl der Freiheit und der Ruhe“.
Islam:Sie klagen, um voll verschleiert Auto zu fahren
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Junge Muslima versuchen derzeit, vor deutschen Gerichten durchzusetzen, dass sie mit Nikab Auto fahren dürfen. Einige von ihnen werden dabei von einem salafistischen Verein unterstützt, der noch ganz andere Ziele hat.
Von Jan Heidtmann, Berlin

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