Süddeutsche Zeitung

Islamismus:"Deutschland war für ihn Feindesland"

In Dresden beginnt der Prozess um die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen. Ein Gutachter beschreibt den Angeklagten als jungen Mann, getrieben von religiösem Hass.

Von Ulrike Nimz, Dresden

Als Abdullah al-H. auf der Anklagebank Platz nimmt, Schnauzbart, grüner Parka, sieht er aus wie ein Student, der einer Vorlesung folgt. Nicht wie ein Gotteskrieger, der sich wegen Mordes verantworten muss. Abdullah al-H., 20 Jahre alt, wird kein Wort sagen an diesem Montag. Kein Wort über das, was am Abend des 4. Oktober in der Dresdner Innenstadt geschah. Wie er zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen hinterrücks angriff, jedem ein Küchenmesser in den Rücken rammte, eines mit solcher Wucht, dass die Klinge abbrach. Einer der Männer wurde schwer an Niere und Leber verletzt, sein Lebenspartner starb später im Krankenhaus. Das Ende eines gemeinsamen Urlaubs in Sachsen.

Zwei Wochen nach der Tat nahmen Polizisten den flüchtigen Abdullah al-H. fest. Er ist kein Unbekannter. Die sächsischen Sicherheitsbehörden führen ihn seit 2017 als islamistischen Gefährder. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mord, versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor, heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Er habe die Opfer als schwules Paar wahrgenommen, sie "als Repräsentanten einer von ihm als 'ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen" wollen.

Abdullah al-H. verfolgt das Verlesen der Anklage äußerlich ungerührt. Ab und an richtet er den Blick nach oben, an die Decke des Sitzungssaals, vielleicht aus Langeweile, vielleicht in stummer Zwiesprache. Der Angeklagte kennt diesen Raum, er hat schon einmal hier gesessen.

In Chat-Nachrichten hetzte er gegen "Ungläubige"

Abdullah al- H., geboren in Aleppo, kam im Herbst 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Seit dem Frühjahr 2016 soll er sich zunehmend mit dem "Islamischen Staat" und dem Dschihad beschäftigt haben, in Chat-Beiträgen für das Terrornetzwerk geworben und bei Facebook IS-Symbole verwendet haben. Ermittler fanden Nachrichten auf seinem Handy, in denen er gegen "Ungläubige" hetzte, drohte, sie zu "schlachten". Sich selbst soll der junge Mann als "schlafende Zelle" bezeichnet und ein Selbstmordattentat mit einem Sprengstoffgürtel geplant haben. 2018 verurteilte ihn das Dresdner Oberlandesgericht dafür zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Während der Haft griff Abdullah al-H. Vollstreckungsbeamte an, das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn erneut. Der Syrer nahm im Gefängnis einem Programm zur Deradikalisierung teil. Fünf Tage nach seiner Freilassung attackierte er das homosexuelle Paar.

Weil der Angeklagte nicht über seine Motive spricht, muss sein Gutachter es tun. Mehr als sechs Stunden hat Norbert Leygraf Abdullah al-H. befragt, über sein Leben in Syrien, die Flucht, seinen wachsenden Hass.

Der Angeklagte sei "durchweg höflich und zugewandt" gewesen. Aber "auf irritierende Art und Weise selbstkritisch". Keine Sekunde lang habe Abdullah al-H. die Tat geleugnet, sich vielmehr betrübt darüber gezeigt, nur einen der beiden Männer getötet zu haben. Homosexuelle habe er als "Feinde Gottes" bezeichnet, sich auf Verse aus dem Koran bezogen, wonach man auf dem Wege Gottes jene bekämpfen solle, die einen selbst bekämpften. Noch im Gefängnis habe der Syrer versucht, bei Mithäftlingen größere Waffen zu organisieren. "Er hat nicht gewusst, wen oder wie er töten wird, aber es war sein erklärtes Ziel", sagt Leygraf. Abdullah al-H. habe davon geträumt, ins Kalifat zu reisen, dort zu kämpfen. "Deutschland war für ihn Feindesland", sagt der Gutachter.

Nach der Haft kaufte er einen Gebetsteppich und zwei Messersets

Der Angeklagte lauscht den Worten seines Übersetzers ohne Regung. Nur einmal beginnt er seine Hände zu kneten: Als Gutachter Leygraf ausführt, mit ihm auch über intime Dinge gesprochen zu haben, über Masturbation und andere Aspekte eines "sündigen Lebens". Ein Leben, das Abdullah al-H. zu korrigieren glaubte, durch den gewaltsamen Tod "Ungläubiger".

Während der wenigen Tage in Freiheit habe Abdullah al-H. seine Mutter angerufen, ihr mit dem Handy die Stadt gezeigt, sagt der Gutachter. Sie habe ihren Sohn gebeten, endlich zur Ruhe zu kommen. Doch ihr Sohn kaufte einen Gebetsteppich und zwei Messersets.

Die Haftentlassung des Syrers war unter zahlreichen Auflagen erfolgt. Abdullah al-H. musste sich regelmäßig auf dem Polizeirevier melden, durfte keine Schuss- oder Stichwaffen bei sich führen. Er wurde observiert, aber nicht rund um die Uhr. Nach der erneuten Festnahme musste Sachsens Verfassungsschutz sich fragen lassen, warum der Gewaltexzess nicht verhindert werden konnte, bei allem, was die Sicherheitsbehörden wussten.

Auf die Frage, ob er wieder töten würde, antwortete er: Nein, nicht so

Am Tag der Tat habe Abdullah al-H. sich die zwei längsten Messer ausgesucht, sie seitlich in den Hosenbund gesteckt. Er ging noch einmal in die Moschee, um zu beten, so gibt der Gutachter den Angeklagten wieder. Nachdem er mehreren Menschen in der Innenstadt tatenlos gefolgt sei, habe er schließlich die beiden Männer gesehen. Sie hätten einander bei den Händen gehalten.

Ein Polizeibeamter, der zuerst am Tatort war, spricht von einer "deutlichen Blutlache" und "tiefen Wunden". Immer wieder muss er seine Zeugenaussage unterbrechen, ringt mit den Tränen. Er habe versucht, einen der Verletzten zu versorgen, bei Bewusstsein zu halten. "Er hat immer wieder nach seinem Freund gefragt. Dann hat er gesagt, dass er es nicht schafft."

Auf die Frage, ob er wieder töten würde, soll Abdullah al-H. seinem Gutachter geantwortet haben: Nein, nicht so. Er würde sich vorher von Gleichgesinnten beraten lassen. Auf den Hinweis, dass ihm stattdessen eine sehr lange Haftstrafe drohe, habe der Angeklagte geantwortet: "Wenn Allah das will, komme ich frei."

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