Islamismus:Bundesanwaltschaft fordert lebenslang für Jennifer W.

Anklage sieht Versklavung mit Todesfolge

Von Annette Ramelsberger, München

Nach mehr als zwei Jahren Prozess hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haft für die deutsche Islamistin Jennifer W. gefordert. Die heute 30-Jährige habe sich im Irak der Versklavung mit Todesfolge schuldig gemacht, erklärten die beiden Oberstaatsanwältinnen Claudia Gorf und Anna Zabeck. Unter den Augen von Jennifer W. war 2015 ein fünfjähriges jesidisches Mädchen verdurstet.

Jennifer W. war 2015 ins Herrschaftsgebiet des IS gegangen und hatte dort einen IS-Mann geheiratet. Im Haushalt lebte eine jesidische Mutter und ihre kleine Tochter, die der Mann als Sklavinnen gekauft hatte. "In einem Klima der Gewalt", so die Anklage, habe es fast täglich Schläge und Demütigungen für die Frau und das Kind gegeben, "eine Gewaltherrschaft". Als das kleine Mädchen einmal auf eine Matratze uriniert hatte, wurde es von dem IS-Mann zur Strafe auf den Hof des Hauses an ein Fenster gefesselt und der Sonne ausgesetzt. Zu dem Zeitpunkt herrschten in Falludscha im Irak bis zu 49 Grad im Schatten. Das Mädchen verkrampfte und wurde bewusstlos. Jennifer W., die den Zustand des Kindes erkannt habe, habe sie nicht losgebunden und ins Haus geholt. Das aber sei ihr zumutbar gewesen, erklärten die Staatsanwältinnen. Sie warfen Jennifer W. Mitgliedschaft beim IS, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor, vor allem aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafgesetz: Versklavung, Entrechtung, Ausbeutung und Freiheitsberaubung. Das Urteil gegen Jennifer W. wird für den 1. Oktober erwartet. Ihr Mann steht in Frankfurt vor Gericht.

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