Islamismus:Angeklagter bleibt in Haft

Der mutmaßliche Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, bleibt auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde sei verworfen worden, teilte am Dienstag das Oberlandesgericht Celle mit. Die seit 2016 bestehende U-Haft sei angesichts der Schwere der Taten und der zu erwartenden Strafe gerechtfertigt, befand demnach der Bundesgerichtshof. Auch bestehe Fluchtgefahr. Abu Walaa und vier Mitangeklagte stehen in Celle seit 2017 wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in Kampfgebiete der Terrormiliz geschickt haben. Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen.

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