Islamischer Staat:Haushälterin des Terrors

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Eine Frau reist nach Syrien, heiratet einen IS-Kämpfer und hält ihm den Rücken frei. Nach ihrer Abschiebung aus der Türkei nach Deutschland sitzt sie in Untersuchungshaft. Ob ihr die Behörden etwas nachweisen können, ist fraglich.

Eine mutmaßliche IS-Anhängerin sitzt nach ihrer Abschiebung aus der Türkei in Deutschland in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) erließ auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) und anderer Straftaten, wie die Anklagebehörde am Samstag mitteilte.

Die Deutsche Nasim A. war am Freitag gemeinsam mit einer anderen Frau mit einem Linienflug in Frankfurt angekommen. Beamte des hessischen Landeskriminalamtes nahmen sie anschließend fest. Der Verbleib der zweiten Frau blieb am Sonntag unklar. Die Türkei hatte am Donnerstag bereits eine deutsch-irakische Familie nach Deutschland abgeschoben.

Die Bundesanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, Ende 2014 nach Syrien gereist zu sein, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Dort habe sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den Irak gezogen sei. Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten Haus gelebt haben. Die Frau habe den Haushalt geführt, damit sich ihr Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Die Verdächtige habe 100 US-Dollar im Monat vom IS erhalten und sei im Besitz eines Sturmgewehrs gewesen. Später sei sie mit ihrem Ehemann nach Syrien umgezogen, Anfang 2019 wurde sie von kurdischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen.

Nicht jeder, der ins Herrschaftsgebiet des IS gereist ist, kann in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Bei den Männern war die Sache bisher oft relativ klar: Rückkehrer wurden verhaftet und von der Bundesanwaltschaft angeklagt, weil sie in Syrien oder im Irak als Kämpfer in Gefechte gezogen waren, Gegner erschossen, Gefangene misshandelt oder sich an Hinrichtungen beteiligt hatten.

Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Laut BGH setzt diese "eine gewisse formale Eingliederung" voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, "die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern unterscheidbar macht". Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein.

© SZ vom 18.11.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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