Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Safia S. erhoben. Die 16-Jährige hatte im Februar am Hauptbahnhof von Hannover mit einem Messer auf einen Polizisten eingestochen. Bei dem Angriff wurde er lebensbedrohlich verletzt.
Einen Monat zuvor war Safia S. in die Türkei gereist. Ihre Mutter hatte damals vermutet, dass sich ihre Tochter nach Syrien absetzen wolle. Safia S. wurde von der Polizei verhört, weil der Verdacht bestand, das Mädchen sei mit einem Anschlagsauftrag der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) nach Deutschland zurückgekehrt. S. gab bei der Polizei an, sie sei aufgrund ihres "Interesses an Sehenswürdigkeiten" in die Türkei gereist.
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Ermittlern geht es nun um die Frage, ob der Messerangriff der Deutsch-Marokkanerin auf einen Polizisten in Hannover als islamistischer Terror gilt.
Safia S. hatte Mitwisser
Die Bundesanwaltschaft wirft ihr nun versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung sowie Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Parallel erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen 19-jährigen mutmaßlichen Mitwisser der Jugendlichen.
Safia S. soll einen Bekannten demnach in ihre Anschlagspläne eingeweiht haben, ohne dass dieser die Sicherheitsbehörden warnte. Für die Bearbeitung der Anklage ist der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) im niedersächsischen Celle zuständig. Die Richter dort entscheiden über die Eröffnung eines Prozesses.
Kontakt zum IS via Internet
Safia S. hatte am 26. Februar 2016 bei einer Personenkontrolle am Hannoveraner Hauptbahnhof mit einem Gemüsemesser in den Hals eines Bundespolizisten gestochen. Sie sei mit zwei Messern bewaffnet gewesen, einer Polizeistreife gefolgt und habe die Kontrolle provoziert.
Bei ihrem Besuch der türkischen Metropole Istanbul kontaktierte S. offenbar Mitglieder des IS, um mit deren Hilfe nach Syrien zu reisen. Der Plan scheiterte. S. wurde von ihrer Mutter Ende Januar zurück nach Deutschland geholt. Den Ermittlern zufolge hatten ihr Mitglieder des IS allerdings zuvor noch den Auftrag zu einer "Märtyreroperation" in Deutschland gegeben. Radikalisiert hatte sich das Mädchen den Erkenntnissen nach selbst mithilfe von Propagandamaterial schon mehrere Monate vor der Reise in die Türkei.
Nach ihrer Rückkehr stand Safia S. demnach weiterhin mit der Organisation über einen Messenger-Dienst in Kontakt. "Am Vortag der Tat verschickte sie ein selbstgefertigtes Bekennervideo und besprach mit einem IS-Mitglied die Vorgehensweise bei der Tatbegehung", so die Bundesanwaltschaft. Recherchen von Süddeutscher Zeitung , NDR und WDR weisen darauf hin, dass die Polizei das bereits beschlagnahmte Handy von Safia S. nicht auswertete. Hätte sie dies getan, hätte sie Hinweise auf den Anschlag entdeckt.