Islam:Recht vor Religion

Christine Langenfeld

Verfassungsrichterin Christine Langenfeld warnt, dass zu viele Ausnahmeregeln zugunsten der Religionsfreiheit schnell die gesamte Rechtsordnung infrage stellen könnten.

(Foto: dpa)

Die Verfassungsrichterin Langenfeld betont die Grenzen der Glaubensfreiheit - und klingt, als distanziere sie sich von einem Urteil ihrer Kollegen.

Von Wolfgang Janisch, Mainz

Der Rechtsstaat ist in den vergangenen Jahren in den Ruch geraten, dem politischen Islam kraftlos gegenüberzustehen. Keinesfalls nur in AfD-Kreisen wird behauptet, der Rechtsstaat wirke wie gelähmt, sobald sich jemand auf die Religionsfreiheit berufe. Ganz so, als ob sich Justiz und Behörden naiv gegenüber jedem verhielten, der sich auf seinen Gott berufe. Eine Tagung zum Thema "Islam und Recht", ausgerichtet vom Deutschen Richterbund und der Gesellschaft für Rechtspolitik, hat nun im Mainzer Landtag demonstriert, dass der Rechtsstaat durchaus das Rüstzeug hat, radikalisierten religiösen Bestrebungen entgegenzutreten.

Das gilt bereits für den äußeren Rahmen, die Europäische Menschenrechtskonvention. Angelika Nußberger, Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, stellte das Konzept eines "wehrhaften Säkularismus" vor, angelehnt an die Idee der wehrhaften Demokratie. Der Gerichtshof hatte 2003 das Verbot der türkischen Wohlfahrtspartei mit dem ausdrücklichen Hinweis gebilligt, dass ein Staat Fundamentalisten entschieden entgegentreten dürfe. Das gelte besonders, wenn Islamisten die menschenrechtswidrige Scharia als Alltagsgesetz propagieren.

Beim Verfassungsgericht sind drei Beschwerden religiöser Vereine anhängig. Dass aggressiv anti-demokratische Organisationen sich nicht hinter Religionsfreiheit verschanzen können, nur weil sie sich auf Allah berufen, hatte Karlsruhe aber schon 2003 in Sachen Kalifats-Staat entschieden: Die Religionsfreiheit sei "vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos".

Hält das Grundgesetz also die Instrumente bereit, religiös-politischen Bestrebungen Grenzen zu setzen? Die Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher warnte, die Gefahren des politischen Islams zu unterschätzen. Die Hälfte der Muslime in Deutschland sehe einen Konflikt zwischen deutschem Recht und dem Islam, dies sei Folge misslungener Integration. Es gelte, den politischen Anspruch ernst zu nehmen, der hinter religiösen Bekundungen stehe: etwa beim Tragen von Kopftüchern oder dem Beharren auf Gebetspausen in der Arbeitszeit. Die Religion diene als Vorwand, um politisches Handlungsrecht zu beanspruchen, das gegen die Grundfesten des Staates verstoße.

Kopftuchtragen und Gebet als politisches Statement? Aus Sicht der Verfassungsrichterin Christine Langenfeld sollte man hier "nicht sofort die Keule schwingen". Es genüge, die Interessen abzuwägen. "Die Religionsfreiheit ist kein Obergrundrecht, das per se Vorrang vor anderen Rechten hätte." Arbeitgeber hätten Rechte, Gebetspausen dürften das Funktionieren ihrer Betriebe nicht stören.

Langenfeld warnte vor zu vielen Ausnahmen zugunsten religiöser Freiheiten. Dies könne die Rechtsordnung infrage stellen. Die Schulpflicht erlaube kaum Ausnahmeregelungen; zum gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der "Burkini" muslimischen Schülerinnen als Lösung zumutbar sei.

Beim Kopftuch empfahl Langenfeld, einst Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration, ein "distanzierendes" Verständnis von staatlicher Neutralität. Ein wenig klang das nach Distanz einer Verfassungsrichterin zu dem Karlsruher Urteil, mit dem 2015 ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt wurde. Geurteilt hatte der Erste Senat, Langenfeld gehört dem Zweiten Senat an. Der will noch dieses Jahr entscheiden, ob eine Referendarin im Gerichtssaal Kopftuch tragen darf.

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