Süddeutsche Zeitung

"Islamischer Staat":IS-Anhängerin darf zurück nach Deutschland

  • Schon vor Monaten hat sich die Bundesregierung grundsätzlich zur Aufnahme der Kinder von IS-Angehörigen aus Syrien bereit erklärt - nicht aber ihrer Mütter.
  • Dem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt widersprochen.
  • Das Gericht beruft sich auf das grundgesetzlich verankerte "besondere Schutzbedürfnis der Familie".

Von Britta von der Heide und Volkmar Kabisch

Im Umgang mit Anhängern der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) hat die Bundesregierung eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete das Auswärtige Amt, eine deutsche Ex-Anhängerin des IS und deren Kinder aus Nordostsyrien zurückzuholen. So steht es in einem Beschluss des Gerichts, der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR vorliegt.

Der Beschluss habe "grundsätzliche Bedeutung", sagt Dirk Schoenian, der Anwalt der deutschen Frau. Erstmals hat damit ein Oberverwaltungsgericht entschieden, die Deutsche und ihre Kinder müssten "unverzüglich" aus einem Gefangenenlager in Nordsyrien nach Deutschland zurückgeholt werden. Zuvor seien ihnen Reisepässe auszustellen.

Eine potenzielle Gefahr durch die Frau war nicht belegbar

Die Bundesregierung hatte sich schon vor Monaten grundsätzlich zur Aufnahme der Kinder von IS-Angehörigen aus Syrien bereit erklärt, nicht aber ihrer Mütter. Dem widersprechen die Richter am Oberverwaltungsgericht nun ausdrücklich, da sie das grundgesetzlich verankerte "besondere Schutzbedürfnis der Familie" verletzt sehen. Demnach dürften die Kinder im vorliegenden Fall nicht von ihrer Mutter getrennt werden.

Auch unterstützt das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 6. November die Sichtweise des Auswärtigen Amtes nicht, wonach von der Deutschen eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland ausgehe. So habe das Auswärtige Amt eine konkrete Gefährlichkeit durch die Frau "nicht darzulegen vermocht".

Das Gericht wies damit eine Beschwerde der Bundesregierung gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin ab. Die Frau aus Niedersachsen hatte sich gemeinsam mit ihrem Ehemann und zwei Kindern 2014 dem IS in Syrien angeschlossen. Dort bekam sie ein weiteres Kind. Sie befindet sich derzeit gemeinsam mit ihren Kindern in einem Gefangenenlager unter kurdischer Kontrolle im Nordosten Syriens. Der Beschluss legt nicht fest, binnen welchen Zeitraums die Deutsche und deren Kinder zurückgeführt werden müssen. Es ist von "unverzüglich" die Rede. Dem Gericht zufolge ist der Beschluss unanfechtbar. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte, das werde nun geprüft.

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