Jennifer W. steht bereits wegen Mordes, Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz vor Gericht. Man möchte meinen, das ist schon genug. Doch nun muss sich die 27 Jahre alte Mutter einer kleinen Tochter aus Niedersachsen auch noch wegen weiterer Straftaten verantworten: wegen Sklavenhaltung, Folterung und Misshandlung von Kriegsgefangenen, gemeinschaftlichen Menschenhandels und dem gezielten Versuch, die jesidische Minderheit im Irak zu vernichten - alles Straftaten aus dem Völkerstrafgesetzbuch. Auf all das hat sie am Montag das Oberlandesgericht München hingewiesen.
Jennifer W. sitzt da, die Augen niedergeschlagen, den langen Zopf geflochten, die weiße Bluse gebügelt. Sie schweigt. Und das soll auch so bleiben. "Unsere Mandantin wird sich schweigend verteidigen", sagt ihr Anwalt Ali Aydin.
Das kleine Mädchen wurde bei sengender Hitze angekettet. Jennifer W. brachte kein Wasser
Jennifer W. kommt aus Lohne in Niedersachsen, sie ist im Sommer 2014 in den Irak gegangen, um im sogenannten Islamischen Staat zu leben. Sie heiratete einen IS-Kämpfer, wurde von ihm schwanger und lebte mit ihm im syrischen Falludscha - dort hielten sie und ihr Mann zwei Sklavinnen, eine jesidische Mutter und ihre kleine Tochter. Das Kind wurde immer wieder geschlagen, musste bitteres Wasser aus der Leitung trinken. Als es krank wurde und auf die Matratze urinierte, schleppte es der IS-Kämpfer in den Hof und kettete es bei sengender Sonne an. Jennifer W., so die Anklage, tat nichts dagegen. Sie brachte dem Kind kein Wasser, befreite es nicht. Das kleine Mädchen starb. Es wurde fünf Jahre alt.
Richter Reinhold Baier erklärt Jennifer W., das Gericht gehe davon aus, dass sie die beiden Sklavinnen "in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit ihrem Mann" gefangengehalten habe. Und es sei auch "der gemeinsame Plan" von Jennifer W. und ihres Mannes gewesen, das Kind bei 45 Grad draußen anzuketten. Sollte die Beweisaufnahme das erhärten, könnte Jennifer W. als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt werden.
Der Polizist, der die Ermittlungen gegen Jennifer W. geführt hat, berichtet, wie die Behörden überhaupt auf Jennifer W. aufmerksam wurden. Ihre Mutter habe 2014 bei der Polizei angegeben, ihre Tochter sei zum IS gegangen, und habe eine Mail gezeigt, mit der die Tochter sie beruhigen wollte: "Ich gehöre hierher. Mach dir keine Sorgen. Auf uns passen Mudschahedin auf." Als die Tochter ein Jahr später hochschwanger zurückkam, gab es zunächst keine Anhaltspunkte dafür, dass sie Straftaten begangen hatte. Der Verfassungsschutz bekam zwar mit, wie sie im Internet agierte. "Heiratet und wandert zum IS aus", schrieb sie da ihren muslimischen "Schwestern". Doch in Deutschland ist das nicht strafbar. Als es Hinweise gab, dass Jennifer erneut zum IS reisen wollte, wurde ihr der Pass weggenommen. Sonst konnte man nichts tun.
Doch dann lieferte das FBI Hinweise auf eine Sahida al Gariba, übersetzt heißt das: die Märtyrerin aus der fremden Familie. Das FBI übermittelte Chatprotokolle. Daraus ging hervor, dass Jennifer W. in Mossul und Falludscha bei der Sittenpolizei des IS, der Hisba, tätig gewesen war. Sie habe Frauen in Parks angesprochen, dass sie sich ordentlich verschleiern sollen. Da sei sie mit einer Kalaschnikow patrouilliert. In einem Chat redete Jennifer W. mit einem angeblichen "Bruder", der sich Abu Omar al Faranghi nannte. Einmal spornte er Jennifer W. an: "Du bist eine Löwin. Solche Frauen wie dich braucht der IS, um den Staat aufzubauen."
Jennifer W.s Anwalt Aydin sieht die Rolle des Chatpartners kritisch - er ist eine Vertrauensperson des FBI. Nach US-Recht darf ein solcher Lockvogel auch zu Taten verleiten, die jemand ohne ihn vermutlich nicht getan hätte. Nach deutschem Recht ist das verboten. Doch dem Mann wurde Vertraulichkeit zugesichert. Er wird nicht vor Gericht erscheinen. Der Verteidiger fragt: "Hat die Vertrauensperson finanzielle Hilfe angeboten?" Der Polizist antwortet: "Er sagte: Ich habe das Geld für deine Pässe bezahlt, ich werde sehen, wie ich dir mit dem Fahrer helfen kann." In Wirklichkeit hatte der Mann keine Pässe besorgt. Für die Fahrt sollte Jennifer W. erst 4000, am Ende nur 1500 Euro bezahlen. So viel Geld brachte sie dann zusammen. Am 29. Juni fuhr sie los - kurz hinter Ulm wurde sie festgenommen. Und im verwanzten Auto erzählte sie von dem Mädchen, das sie verdursten ließ. Hätte Jennifer W. ihrem Fahrer nicht so viel anvertraut, die Polizei wäre nie darauf gekommen, dass sie eine Sklavenhalterin war.
