Gerichtsurteil im IS-Prozess:Lebenslange Haft für Tötung der kleinen Jesidin

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Der 29-Jährige war Leiter des IS-Büros für Geisteraustreibungen, als er im Irak eine Jesidin und ihre Tochter als Sklaven hielt. (Foto: Arne Dedert/AFP)

Der Iraker, der eine Fünfjährige dem Hitzetod auslieferte, muss lebenslang ins Gefängnis. Der Mutter des Mädchens soll er eine Summe zahlen, die er nicht hat.

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt

Es muss ein Schreckensregime gewesen sein. In seinem Haus im irakischen Falludscha hielt der irakische IS-Mann Taha al-J. im Sommer 2015 eine Sklavin, die seine deutsche Frau entlasten sollte. Diese Sklavin, eine Bäuerin aus der Glaubensgemeinschaft der Jesiden, wurde bei jeder Gelegenheit geschlagen, für kleinste Missgeschicke bestraft, sie durfte kein kühles Wasser aus dem Kühlschrank trinken, sondern das faulige, warme Wasser aus der Leitung. Während Bombennächten wurde sie aufs Dach geschickt.

Die Tochter der Jesidin durfte nicht mehr ihren Namen Reda tragen, sie wurde umbenannt in Rania, angeblich, weil ihr Name nicht gottgefällig sei. Als die Kleine einmal ins Bett machte, jagte der Hausherr erst zur Strafe ihre Mutter auf den heißen Hof, bis ihr die Füße brannten. Dann band er das fünfjährige Mädchen in der prallen Sonne ans Fenster, eine Stunde lang, bei mindestens 45 Grad. Als der IS-Mann das Kind endlich losband, war es bereits nicht mehr ansprechbar. Kurz darauf starb es.

Prozess in München
:"Es wäre Jennifer W. möglich und zumutbar gewesen, das Kind zu befreien"

Die IS-Anhängerin hätte das fünfjährige Sklavenmädchen Reda vor dem Hitzetod retten können. Sie war aber bei dem Verbrechen "nicht die treibende Kraft", urteilt das Oberlandesgericht München. Es verhängt zehn Jahre Haft.

Von Annette Ramelsberger und Susi Wimmer

Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil über Taha al-J. gesprochen. Es verurteilte den 29-Jährigen zu lebenslanger Haft und sprach ihn des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge sowie der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Für das Gericht sei es zentral gewesen, dass der Angeklagte mit seinen Taten in "Zerstörungsabsicht" gegen die religiöse Minderheit der Jesiden handelte. Er muss der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen - wie auch immer der mittellose Angeklagte das beibringen soll.

Die Mutter des Kindes war nach dem Tod ihrer Tochter von Taha al-J. weiterverkauft worden. Aber sie hat die Schreckenszeit beim IS überlebt und ist als Kronzeugin gegen ihren ehemaligen Peiniger und seine deutsche Ehefrau Jennifer aufgetreten. Jennifer W., 30, eine überzeugte Islamistin aus dem Münsterland, war bereits im Oktober zu zehn Jahren Haft verurteilt worden - wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen. Das Oberlandesgericht München hatte erklärt, die Frau habe tatenlos zugesehen, wie das Kind in der Sonne litt, obwohl sie die Gefahr erkennen musste. Jennifer W. saß im kühlen Haus auf dem Sofa.

Die Verteidigung sieht in Taha al-J. eher einen "Schürzenjäger" als einen IS-Kämpfer

Der Prozess gegen die beiden hatte weltweit Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Er war eines der ersten Verfahren, die sich mit den Gräueltaten der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gegen die Jesiden befasste. Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach am Dienstag die Mutter des getöteten Mädchens, die selbst im Gerichtssaal war, direkt an: "Wir wünschen Ihnen, dass es Ihnen gelingt, Ihr Leid zu tragen und dass Sie Ihren Frieden finden." Die Frau lebt heute in Deutschland, mit ihrem Sohn, der als einziges Familienmitglied überlebt hat. Ihr Mann und ihr älterer Sohn sind verschollen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Bundesanwaltschaft, die ein lebenslanges Urteil gegen Taha al-J. gefordert hatte. Allerdings sprach das Gericht nicht die besondere Schwere der Schuld aus.

Die Verteidigung sah den Tod des Kindes dagegen als "Unfall", den der Angeklagte nicht gewollt habe. Und sie sah in Taha al-J. auch gar keinen IS-Kämpfer, sondern eher "einen Schürzenjäger", der nie an Kampfhandlungen teilgenommen hatte. Taha al-J. verdingte sich in der Tat als Geisterheiler in den Frauenhäusern Raqqas, selbst die Mutter des getöteten Mädchens sagte aus, der Mann habe nicht gekämpft, sondern sei nur auf den Markt und in die Moschee gegangen.

Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, sondern zu erkennen gegeben, dass er sich für das Opfer einer Verwechslung hält - er sei nicht dieser Mann gewesen, der das Kind in der Sonne angebunden habe. Das nahm ihm das Gericht nicht ab. Kurz nach dem Urteilsspruch sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde für kurze Zeit unterbrochen.

Das Gericht sah in Taha al-J. eindeutig ein Mitglied des IS. Er habe nicht nur das IS-Büro für Geisteraustreibungen geleitet, sondern auch später Leute des IS betreut, die vor den Bombardierungen in die Türkei geflüchtet waren. Zudem habe er sich bereit erklärt, Sprengsätze für den IS zu bauen. 2018 war Taha al-J. nach Griechenland gegangen, das ihn dann nach Deutschland auslieferte.

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