Die Motive der amerikanischen und israelischen Angriffe auf Iran sind nicht wirklich scharf umrissen, schon deshalb, weil man hinter der behaupteten präventiven Verteidigung gegen eine atomare Bedrohung auch andere, dunklere Gründe vermuten mag. Aber wenn man den Angreifern für einen Moment eine Portion guten Willens unterstellt, der auf die Beseitigung des brutalen Mullah-Regimes und die Verteidigung der Menschenrechte gerichtet ist, dann nähert man sich der Frage: Hätte die – fast einhellig als völkerrechtswidrig eingestufte – Attacke dann womöglich doch einen Punkt, der Völkerrechtler beeindrucken könnte? Als „humanitäre Intervention“ zugunsten der Opposition, die nach den jüngsten Protesten Tausende Tote zu beklagen hatte?
Iran und VölkerrechtKriegerischer Akt oder humanitäre Intervention?
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Donald Trump hat mehrfach betont, dank der US-Angriffe würde das iranische Volk befreit. Mit diesem Argument wurden auch schon frühere Militäraktionen begründet. Aus Sicht von Völkerrechtlern greift es aber zu kurz.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Donald Trump:Der Ego-Shooter
Donald Trump ist mit dem Versprechen angetreten, die USA aus militärischen Abenteuern rauszuhalten – und ist jetzt als Kriegsherr kaum zu bremsen. Es bleibt die Frage, was ihn mehr antreibt: die Sorge vor Irans Atomprogramm oder die eigene Eitelkeit?
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