Außenpolitik:Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus

Iran hat nach der Ausweisung zweier iranischer Diplomaten aus Deutschland zwei deutsche Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt. (Foto: IMAGO/Morteza Nikoubazl/IMAGO/NurPhoto)

Zur Begründung gibt der Sprecher des Außenministeriums in Teheran an, Deutschland mische sich "verantwortungslos in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans" ein.

Iran hat zwei deutsche Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt und damit ausgewiesen. Zur Begründung gab der Sprecher des Außenministeriums in Teheran, Nasser Kanaani, an, Deutschland mische sich "verantwortungslos in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans" ein.

Das Auswärtige Amt in Berlin bezeichnete die Entscheidung als "willkürlich und ungerechtfertigt". "Der heutige Schritt war nach der Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten am 22. Februar zu erwarten, er ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt", erklärte ein Sprecher des Außenministeriums.

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Vergangene Woche hatte das Auswärtige Amt zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen und den Geschäftsträger einbestellt. Dem Geschäftsträger wurde laut Außenministerin Annalena Baerbock mitgeteilt, dass "wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren".

Baerbock reagierte damit auf das von einem iranischen Gericht verhängte Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd. Der 67-jährige Aktivist und Softwareentwickler war in der Islamischen Republik wegen "Korruption auf Erden" verurteilt worden. Iran beschuldigt Sharmahd der Mitgliedschaft in einer promonarchistischen Gruppe, die für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht wird. Gegen das Urteil kann vor dem Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.

Baerbock kritisierte das Urteil: "In einem Verfahren, was kein rechtsstaatliches Verfahren ist, ein Todesurteil auszusprechen, das widerspricht jeglichem internationalen Recht." Außerdem sagte sie: "Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen."

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