Süddeutsche Zeitung

Irak:Saddam Hussein soll gehängt werden

Ein Sondertribunal in Bagdad hat den irakischen Ex-Präsidenten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod verurteilt.

Bei dem Prozess ging es um ein vor 24 Jahren verübtes Massaker an 148 Schiiten in dem Dorf Dudschail.

Auch Saddams Halbbruder Barsan Ibrahim al-Tikriti und der ehemalige Vorsitzende des irakischen Revolutionsgerichtes Auad Hamed al-Bander erhielten die Todesstrafe.

Vier weitere Mitangeklagte in dem Prozess um das 1982 verübte Massaker an 148 schiitischen Dorfbewohnern wurden zu Haftstrafen verurteilt. Mohammed Assawi, ein Funktionär von Saddams Baath-Partei aus der Kleinstadt Dudschail, wurde freigesprochen.

Berufung möglich

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor bereits einen Freispruch Assawis beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess wegen der Hinrichtung von 148 Schiiten in der Kleinstadt Dudschail vor 24 Jahren für Saddam, seinen Halbbruder Barsan al-Tikriti und Ex-Vizepräsident Ramadan die Todesstrafe gefordert.

Der Prozess hatte im Oktober 2005 begonnen. Wer zu lebenslanger Haft oder zum Tode verurteilt wird, kann nach den Statuten des Sondertribunals in Berufung gehen. Ein rechtskräftiges Urteil muss spätestens 30 Tage nach seiner Verkündung vollstreckt werden.

Saddam hatte während des Prozesses erklärt, er wolle, falls er zum Tode verurteilt werden sollte, nicht durch den Strang sterben, sondern erschossen werden.

In Bagdad und anderen Unruheregionen des Iraks herrschte am Sonntag wegen der Urteilsverkündung Ausgangssperre.

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