IP-AdressenMissbrauchsbeauftragte für Datenspeicherung

Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, begrüßt den Vorstoß für eine längere Speicherung von Internetadressen für eine bessere Strafverfolgung. „Der Gesetzentwurf des Justizministeriums zur längeren Speicherung von IP-Adressen ist eine längst überfällige Maßnahme bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch“, sagte sie der Katholischen Nachrichten-Agentur. Eine Speicherung der Daten für drei Monate werde die Erfolgschancen bei der Identifizierung von Tätern deutlich erhöhen. Oft sei die IP-Adresse der einzige Schlüssel, um Täter und ihre Netzwerke aufzudecken und Kinder zu schützen. Das Bundesjustizministerium hat am Montag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Internetanbieter künftig an Kunden vergebene IP-Adressen für drei Monate vorsorglich sichern sollen.

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