AfD und Beamte:"Wer sich still verhält, dem wird man wenig anhaben können"

AfD und Beamte: Auf Bundesebene versucht die AfD momentan, eine Neueinstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit juristischen Mitteln zu verhindern.

Auf Bundesebene versucht die AfD momentan, eine Neueinstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit juristischen Mitteln zu verhindern.

(Foto: CHRISTOF STACHE/AFP)

Was würde es für Staatsdiener bei der AfD bedeuten, wenn der Verfassungsschutz die Partei als Beobachtungsobjekt einstufen sollte? Der Jurist Ralf Brinktrine kennt die Antwort.

Interview von Ronen Steinke

Seit zwei Jahren prüft der Verfassungsschutz, wie sehr Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit inzwischen System haben in der AfD. Nun könnte eine Antwort des Nachrichtendienstes zu Ungunsten der Partei bevorstehen.

Ralf Brinktrine, 58, ist seit 2010 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, Mitherausgeber mehrerer Schriftenreihen zum Öffentlichen Recht und ein Fachmann für das Dienstrecht der Beamten.

SZ: Herr Brinktrine, wohl keine andere Partei hat unter ihren Funktionären so viele Polizisten und Soldaten. Wenn der Verfassungsschutz nun die AfD als Beobachtungsobjekt einstufen sollte - müssten diese Personen sich alle von ihrem Beruf verabschieden?

Ralf Brinktrine: Nicht unbedingt. Früher war das Beamtenrecht in diesem Punkt sehr streng. In den 1970er-Jahren, als sich der damalige Radikalenerlass vor allem gegen Linke richtete, ist man noch recht pauschal vorgegangen und hat gesagt, dass alle Angehörigen einer bestimmten politischen Gruppe oder Szene gegen die sogenannte politische Treuepflicht verstoßen würden, wonach Beamte "durch ihr gesamtes Verhalten" für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten müssen. Heute sehen die Gerichte und die Rechtswissenschaft das differenzierter.

Was heißt das?

Bei einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, kommt es trotzdem noch auf das individuelle Verhalten der jeweiligen Person an. Verfolgt der Beamte selbst verfassungsfeindliche Ziele? Exponiert er sich öffentlich mit hohen Parteiämtern? Dann kann es so gesehen werden, dass das eine Verletzung der Treuepflicht ist. Wer hingegen bloß zahlendes Mitglied ist, sich ansonsten aber still verhält, dem wird man auch künftig oft wenig anhaben können.

Das heißt, die meisten AfD-Mitglieder im Staatsdienst dürften keine Probleme bekommen?

Ja. Sie profitieren gewissermaßen von den Klagen, die in den 1970er- und 1980er-Jahren vor allem viele Linke erfolgreich gegen den Staat durchgefochten haben. Als Mitglied einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei darf man heute nicht mehr pauschal in Mithaftung genommen werden. Das hat die Rechtsprechung so klargestellt. In den 1990er-Jahren hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall zwar bestätigt, dass die Beförderung eines Beamten abgelehnt werden kann mit der Begründung, dass er bei einer radikalen Partei ist. Es ging damals um die Republikaner. Aber das entscheidende Wort ist: "kann". Es muss trotzdem noch in jedem Einzelfall eine fundierte, individuelle Begründung hinzukommen.

honorarfreies Pressebild Prof. Dr. Ralf Brinktrine, Uni Würzburg

Der Würzburger Beamtenrechtsexperte Ralf Brinktrine

(Foto: Danny Herbst/Danny Herbst)

Heißt das, es dürfte jetzt kompliziert werden für die Personalabteilungen bei der Polizei und der Bundeswehr? Tausende AfD-Mitglieder müssten individuell überprüft werden - und jedes Verfahren könnte anders ausgehen?

Genau. Die größten Möglichkeiten, AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst fernzuhalten, haben die Behörden ganz am Anfang, bei der Einstellung. Da können sie noch relativ leicht sagen, jemand bietet nicht die Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt.

Aber wenn die Leute erst einmal auf Lebenszeit als Beamte eingestellt sind, also die entsprechende Urkunde erhalten haben, gelten hohe Hürden. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist in der Regel nur durch ein Urteil eines Disziplinargerichts möglich, das ist eine besondere Richterkammer an einem Verwaltungsgericht.

Das Engagement in einer legalen Partei ist vom Grundgesetz besonders geschützt. Haben Beamte künftig die Pflicht, ihrem Dienstherrn zu offenbaren, dass sie in der AfD sind?

Nein. Es gibt auch keine Möglichkeit für den Dienstherrn, die Mitgliedschaft in einer Partei routinemäßig abzufragen. Flächendeckend und pauschal geht das nach der Einstellung nicht. Selbst wenn der Verfassungsschutz eine Mitgliederliste der AfD zu fassen bekommen sollte, gibt es derzeit in den Beamtengesetzen keine Rechtsgrundlage dafür, diese Daten automatisch mit den Personallisten des Staates abzugleichen.

Immerhin sind aber Maßnahmen bei solchen Beamten und Soldaten möglich, die in einem besonders sensiblen Bereich arbeiten und deshalb einer besonderen Sicherheitsüberprüfung unterliegen. Bei diesen Beamten oder Soldaten genügt schon der bloße Verdacht der Verfassungsuntreue, damit ihnen die Ausübung sicherheitsempfindlicher Tätigkeiten zumindest vorläufig untersagt werden kann.

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