Corona und Demokratie:"In der Krise rücken Staat und Bürger zusammen"

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Zwei Menschen sitzen in Konstanz, Baden-Württemberg, mit Abstand zueinander auf einer Parkbank. In Berlin hatte die Polizeipräsidentin angekündigt, in einer solchen Situation nicht mit dem Maßband dazwischengehen zu wollen. (Foto: dpa)

So erstaunlich es erscheint, dass die Bürger in der Corona-Krise sofort zur Preisgabe ihrer Freiheitsrechte bereit sind, so wenig ist die Politologin Sabine Kropp davon überrascht.

Interview von Paul Katzenberger

Wie kann es sein, dass die Bürger dem umfangreichen Entzug ihrer Grundrechte mit überwältigender Mehrheit zustimmen, etwa dem Eingriff in die Versammlungs-, Bewegungs- und Religionsfreiheit - bei einer Gefahr, deren Ausmaß niemand genau kennt? Die Politologin Sabine Kropp von der FU Berlin erklärt, warum das Verständnis der Bürger für die Auflagen nachvollziehbar ist. Obwohl Krisenmaßnahmen auch in Deutschland immer wieder zu einer Aushöhlung der Demokratie geführt haben.

SZ: Nach einer gestern veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov ist die Akzeptanz in Bevölkerung in Bezug auf die Einschränkungen der Freiheitsrechte wegen der Corona-Krise ungebrochen hoch. Überdeckt die Angst vor dem Virus im Augenblick alle anderen Befindlichkeiten?

Sabine Kropp: Das kann man so sagen. Im Augenblick müssen die Bürger zwei verschiedene Güter gegeneinander abwägen. Das eine Gut sind die Freiheitsrechte, die die Bürger gegenüber dem Staat geltend machen können, und die im Grundgesetz einen hohen Stellenwert einnehmen. Das andere Gut sind die Schutzrechte, die durch den Staat gewährleistet werden, konkret im Augenblick durch die Maßnahmen der Regierung zum Schutz der Gesundheit, die in die Freiheitsrechte zumindest temporär eingreifen. Das hat aus Sicht der Betroffenen derzeit sicher Priorität.

Manche Maßnahmen des Staates sind aber im Hinblick auf den Gesundheitsschutz doch ganz offensichtlich unsinnig, etwa das Verbot in Bayern und Sachsen, allein auf einer Parkbank zu sitzen.

Zunächst einmal muss man sagen, dass dieses Verbot in weiten Teilen Deutschlands nicht gilt. In Berlin etwa darf man zu zweit auf einer Parkbank sitzen. Außerdem werden die Verbote in der Praxis nicht rigoros durchgesetzt und teilweise wieder zurückgenommen. Die Berliner Polizeipräsidentin hat zum Beispiel angekündigt, dass sie nicht mit dem Maßband dazwischen gehen wird, wenn zwei Menschen auf einer Parkbank verweilen. De facto sorgen die erlassenen Maßnahmen meiner Auffassung nach für ein vergleichbares Schutzniveau in den Bundesländern, auch wenn sie im Detail unterschiedlich ausgestaltet sind. Die rigorose Haltung zum Beispiel Bayerns mag mit dem Bedürfnis zu tun haben, sich als besonders handlungsfähige Regierung zu profilieren. Die Bürger begegnen dem aber mit Verständnis, da sie ihrem Schutzbedürfnis derzeit tatsächlich Priorität einräumen.

Ist es ein typisches Phänomen, dass sich die Bürger der Regierung stärker unterstellen als sonst?

In der Krise rücken Staat und Bürger zusammen - das gehört tatsächlich zu unserer politischen Kultur. Das ist im Übrigen auch in anderen Ländern so. Die außergewöhnlichen Zustimmungswerte zu den derzeitigen Maßnahmen sind vergleichbar mit dem Vertrauen, das die Menschen während der Krisen in den vergangenen Jahren in die Regierung hatten, insbesondere während der Finanzkrise. Da waren die Zustimmungswerte zwar nicht so hoch wie derzeit, doch der Glaube an die Regierung wuchs, nachdem sie Rettungsmaßnahmen beschlossen hatte. Wir beobachten also immer wieder, dass sich die Bevölkerung in Krisensituationen hinter die Regierung und ihr Krisenmanagement stellt, sofern dieses - wie in diesem Fall - plausibel erscheint und transparent kommuniziert wird. Das ist aber kein dauerhafter Effekt. Die Regierungsparteien können nicht damit rechnen, dass sich der Rückhalt der Bürger über die Krise hinweg verstetigen lässt.

Bei der Finanzkrise verlangte der Staat der Bevölkerung aber keine Opfer ab, sondern trat im Gegenteil als Wohltäter auf, der zum Beispiel die Kurzarbeiterregeln großzügiger fasste oder die Konjunktur mit der Abwrackprämie ankurbelte.

Unterstützungsleistungen sind nun auch wieder vorgesehen. Es gibt ja beides: Auf der einen Seite der Eingriff in die Freiheitsrechte mit dem Ziel, klassische Staatsfunktionen wie den inneren und äußeren Schutz durchzusetzen. Auf der anderen Seite haben Bundes- und Landesregierungen ein sehr üppiges Konjunkturpaket geschnürt, um die äußersten Härten abzufedern, die durch die Schließung von Unternehmen und kleinen Firmen entstehen. Die Maßnahmen werden also nicht nur als Eingriff in die Freiheitsrechte empfunden, sondern als Schutz in Verbindung mit einer Fürsorgepflicht des Staates, nicht zuletzt auch in Bezug auf die wirtschaftlichen Folgen.

Bei der Flüchtlingskrise 2015 war das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierung aber offensichtlich nicht so groß. Denn sonst hätte sie einer Protestpartei wie der AfD nicht so viele Wähler zugetrieben.

Der migrationsfreundliche Kurs der Bundesregierung - einschließlich der Grünen - in der Migrationspolitik war von Anfang an umstritten. Die Teile der Wählerschaft, die dem ablehnend gegenüberstanden, sahen in der Regierung eine wesentliche Verursacherin der Krise. In diesem Fall hätte auch eine transparentere Kommunikation wohl kaum den Aufstieg der AfD verhindern können.

Sabine Kropp ist Inhaberin des Lehrstuhls "Politisches System der BRD" am Otto-Suhr-Institut für Politische Wissenschaft der Freien Universität Berlin. (Foto: privat)

Wenn es üblicherweise der Fall ist, dass Bürger und Staat in Krisenzeiten an einem Strang ziehen, sind dann die Warnungen vieler Verfassungsrechtler übertrieben? Die kritisieren zum Beispiel die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, wonach der Bundesgesundheitsminister nun Rechtsverordnungen am Bundestag vorbei erlassen kann. Das sei eine Aufweichung des Prinzips der Gewaltenteilung, sagt zum Beispiel der Frankfurter Rechtsgelehrte Uwe Volkmann.

Darin liegt natürlich eine Gefahr. Krisenzeiten mit dem verengten Zeitkorridor für das Regierungshandeln gehen häufig damit einher, dass parlamentarische Rechte ausgehebelt werden. Was wir da im Augenblick sehen, ist der Versuch des Gesundheitsministers und der Bundesregierung, Kompetenzen vom Parlament auf die Exekutive zu verlagern und Elemente föderaler Gewaltenhemmung neu zu justieren, und zwar zugunsten des Bundes. Das wird dann bedenklich, wenn aus einer solchen Notlage heraus dauerhaft Kompetenzen nach oben verlagert werden, und man nach der Krise nicht wieder in den Normalzustand übergeht. Wir beobachten insgesamt das Phänomen im deutschen Föderalismus der letzten fünf, sechs Jahre, dass der Bund Kompetenzen an sich zieht, vor allem wenn eine Krise stattfindet.

Wie wirkte sich das aus?

Seit 9/11 nehmen wir zum Beispiel wahr, dass im Rahmen der inneren Sicherheit und bei der Terrorbekämpfung der Bund mehr und mehr Kompetenzen bei der bundesstaatlichen Koordinierung ursprünglicher Aufgaben der Länder übernimmt. Dies gilt auch für Themen der Cybersicherheit. Auch bei den Flüchtlingsbewegungen des Jahres 2015 hat der Bund bei der Frage der Unterbringung und Verteilung von Migranten Zuständigkeiten an sich gezogen, die eigentlich bei den Ländern lagen. Die Landesregierungen - nicht die Landesparlamente - bleiben dabei im Bundesrat an Entscheidungen sowie im Vorfeld, an den Koordinierungsgremien, beteiligt.

Werden wir künftig von einem mächtigeren Gesundheitsminister Jens Spahn regiert, auch wenn uns die Pandemie nicht mehr bedroht?

Dieses Mal könnte es etwas anders kommen, denn die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind noch einmal nachjustiert worden. Es ist nun der Bundestag, der die epidemische Lage ausruft und auch wieder aufhebt. Diese Regelung wurde nachverhandelt, weil das Parlament im Laufe der beschleunigten Beratungen des Infektionsschutzgesetzes erkannt hat, dass es diesen Eingriff in seine Zuständigkeiten nicht zulassen wollte. Durch die Feststellung, dass die epidemische Lage beendet ist, kann der Bundestag nun also dem Gesundheitsminister die Kompetenz wieder entziehen, selbstständig Rechtsverordnungen zu erlassen. Zudem sind wesentliche Teile des Gesetzes auf ein Jahr befristet.

Gibt es die Möglichkeit, solche Notlagen im demokratischen Sinne auch dann wieder zurückzudrehen, wenn es versäumt wurde, Ermächtigungen für die Zeit nach der Krise durchzusetzen, wie es in diesem Fall dem Bundestag gelungen ist?

Es gibt meiner Meinung nach vier demokratische Sicherungen. Die erste sind starke Verfassungsgerichte, zweitens der Föderalismus, bei dem ich mir nach den Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht mehr so sicher bin, ob er in alter Stärke funktioniert. Die dritte sind Oppositionsparteien, die durch die Suspendierung gesellschaftlicher Konfliktlagen derzeit nur eingeschränkt in Erscheinung treten, doch ich denke, sie werden wieder in ihre kritische Rolle finden. Viertens ist das breite Feld zivilgesellschaftlicher Organisationen zu nennen, die das Regierungshandeln kritisch begleiten und sich für die Wahrung der Grundrechte einsetzen. Insgesamt ist da Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten gut aufgestellt. Aber diese Sicherungsmechanismen müssen fortlaufend funktionieren. Deswegen sind die Debatten, die wir jetzt schon über die Notwendigkeit und die Tiefe der Eingriffe führen, absolut notwendig.

Im Augenblick ist nicht klar, ob sich die Gefahr trotz der Maßnahmen schon ausreichend abmindert. Wenn dieser Zustand anhalten sollte, sind dann die Bürgerinnen und Bürger bereit, die Beschränkungen auf Dauer zu ertragen?

Das ist schwer vorherzusagen. Ich vermute, dass die Beschränkungen noch eine Weile lang andauern werden. Aber wenn die ersten Existenzen zusammenbrechen, weil die wirtschaftlichen Hilfen die Ausnahmesituation nicht mehr überbrücken können, dann wird es schon sehr schwierig, die derzeitigen Zustimmungswerte zu halten. Deswegen sind Ausstiegspläne absolut unverzichtbar, um einen Weg aufzuzeigen, wie man unter Einhaltung bestimmter Szenarien die Schutzbedürfnisse mit einer Einschränkung der Freiheitsrechte und der wirtschaftlichen Notwendigkeiten kombinieren kann. Anders wird es nicht gehen. Sonst bleibt man auch von Seiten der Bundesregierung nicht glaubwürdig.

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