Internethandel:Ein Kartellamt aus Bonn

Gut, was die Behörde tut. Schlecht, dass nur sie es tut.

Von Caspar Busse

Schon seit Längerem beobachtet das Bundeskartellamt die Geschäftspraktiken im Internet besonders genau. Die Bonner Behörde untersucht etwa die Praktiken von Amazon, von Hörbuchanbietern, von Online-Ticketverkäufern und von Internet-Portalen aller Art. Jetzt werden dem Hotelbuchungsportal Booking.com die strengen Klauseln untersagt, nach denen die Hoteliers nirgendwo anders billiger anbieten dürfen als dort.

Das Vorgehen ist richtig, denn mehr Konkurrenz kann allen zugutekommen: den Kunden, die dann mehr Auswahl haben und den Anbietern, die die Hoheit über ihr Produkt zurückbekommen. Mit dem Wettbewerb ist es im Internet so eine Sache. Hier besteht zweifellos eine Tendenz zur Monopolisierung. Die Gefahr ist dort besonders groß, dass der Größte alles auf sich zieht und die Kleinen schnell verschwinden. Volkswirte nennen dies Netzwerk-Effekte.

Beispiel Google: Je mehr Nutzer bei der Suchmaschine aktiv sind, desto besser werden die Online-Suchalgorithmen, desto mehr Menschen nutzen Google. Oder Amazon: Je mehr und intensiver Kunden bei dem Internethändler bestellen, umso genauer kennt Amazon deren Vorlieben. Ähnlich ist es bei Hotelbuchungen. Es ist gut, wenn das deutsche Kartellamt mehr Wettbewerb gewährleisten will, aber das ist nur ein Anfang. Andere Staaten müssen folgen. Denn das Internet kennt keine Landesgrenzen.

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