Internet:Share keine Files, mein Kind!

Ein EuGH-Urteil mit schrägen Folgen.

Von Karin Janker

Nach dem Ehevertrag könnte in vielen Haushalten bald ein zusätzlicher Vertrag notwendig werden, um ein reibungsloses Familienleben zu gewährleisten: der Mediennutzungsvertrag, zu schließen zwischen Eltern und Kindern. Unterzeichnet wird er am besten, sobald der Nachwuchs seinen Namen halbwegs zu Papier bringen kann; Vorname in krakeliger Schrift genügt. Denn von dem Alter an, in dem sie einen Stift halten können, sind Kinder heute quasi vollwertige Internet-User. Und die Eltern stehen mit einem Bein im Gefängnis.

Die Digital Natives nutzen das Internet zum Austausch von Informationen, Nachrichten und Files; es ist ihnen egal, dass Urheber im Netz berechtigte Interessen haben. Machen sie sich des illegalen Filesharings strafbar, müssen im Zweifel die Eltern dafür geradestehen. Im Urheberrecht gilt Sippenhaft.

Praktiker empfehlen Eltern nun, mit jedem Kind eine schriftliche Internetvereinbarung zu schließen. Ob die sich dann daran halten, ist letztlich egal; die Vereinbarung dient vor allem dazu, die Haftung zu umgehen, indem die Eltern belegen, ihre Kinder über das Verbot belehrt zu haben. Wäre es so einfach, die von Medien ausgehende Faszination per Vertrag einzudämmen - Generationen von Eltern hätten sich das Wegsperren des Fernsehers sparen können.

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