Internationaler StrafgerichtshofChefankläger wegen Missbrauchsvorwürfen entlassen

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Staatsanwalt Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, in einem Gerichtssaal des Weltstrafgerichts (Archivbild).
Staatsanwalt Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, in einem Gerichtssaal des Weltstrafgerichts (Archivbild).
Peter Dejong/AP/dpa

In einer Versammlung der den Strafgerichtshof anerkennenden Länder stimmte eine Mehrheit für die Absetzung. Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden.

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In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Das teilte der Strafgerichtshof in einer Pressemitteilung mit. Demnach stimmten bei einer Versammlung der Staaten, die den Strafgerichtshof anerkennen, in einer geheimen Abstimmung 82 von 125 Vertragsstaaten den Beschluss zu. Die Delegierten sahen es als erwiesen an, dass Khan schwerwiegendes Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen habe. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet.

Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin hatte.

Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden.

Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Die Suspendierung folgte.

Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf diesen Haftbefehl haben. Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan soll umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet.

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