Intensivmedizin:Schutz für Schwerkranke

Gesundheitsminister Spahn will per Gesetz verhindern, dass Betrüger Geschäfte auf Kosten von Patienten machen.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Geschäfte auf Kosten von Patienten, die künstlich beatmet werden müssen, erschweren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Vor allem dann, wenn diese Menschen von Pflegediensten zu Hause betreut werden, bestünden "Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten", heißt es in dem Entwurf. Die SZ hatte im Januar über ambulante Pflegedienste und kriminelle Banden berichtet, die schwer kranke Patienten nutzen, um rund 25 000 Euro im Monat von den Krankenkassen zu beziehen. Zugleich, hieß es in dem Bericht, begünstigten die fehlenden Qualitätsstandards der Kassen den Einsatz von schlecht ausgebildetem Personal für diese anspruchsvollen Patienten. Spahn will mit seinem Gesetz nun die häusliche Unterbringung von beatmeten Patienten stark einschränken. Menschen, die über lange Zeit intensivmedizinische Betreuung brauchen, sollen künftig in Pflegeheimen oder Wohngruppen versorgt werden. Außerdem sollen nun auf Bundesebene Rahmenverträge ausgehandelt werden, die Qualitätsstandards für Pflegedienste festschreiben. Auch Tariflöhne sollen hier gestärkt werden. Krankenhäuser sollen künftig darauf achten müssen, ob ein Patient die Chance hat, in einer Spezialklinik wieder selbständig atmen zu lernen.

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