Integrationsgesetz:Kurse, Geld und viele neue Pflichten

Flüchtlinge in Deutschland - Integrationskurs

Integrationskurse, wie hier in Mainz, sollen künftig auch für Flüchtlinge zur Pflicht werden.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)
  • Das Integrationsgesetz soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag. Darin enthalten sind Verbesserungen - aber auch Sanktionen.
  • Vor allem der Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildungsprogrammen soll für Flüchtlinge, die sich um Integration bemühen, erleichtert werden.
  • Bei bestimmten Integrationsmaßnahmen sollen die Nichtteilnahme oder der Abbruch Einschränkungen bei den Sozialleistungen nach sich ziehen.

Von Stefan Braun

Die große Koalition hat sich in den gut zwei Jahren ihrer Zusammenarbeit oft darüber in die Haare bekommen, was alles nicht geht - der eine forderte etwas, der andere lehnte es allzu oft ab. In der Nacht auf Donnerstag hat sie bei einem wichtigen Thema, der Integration von Flüchtlingen, den umgekehrten Weg eingeschlagen.

Auf sechs Seiten wurden Eckpunkte für ein Integrationsgesetz formuliert, die als Sammlung aller Wünsche beider Seiten in die Geschichte eingehen könnten. Strengere Regeln für jene, die sich Integrationskursen verweigern, finden sich darin ebenso wie ein Arbeitsmarktprogramm, das den Zugang zu Jobs erleichtern soll; eine verbesserte Ausbildungsförderung wird ergänzt durch Strafen für jene, die sich der Wohnsitzzuweisung widersetzen. Fordern und fördern - das zitiert die Regierung nicht nur als Grundsatz für die Integration. Es soll offenbar auch das Leitmotiv für die schwarz-rote Koalition werden. Einen Haken hat das allerdings: Den großen Wurf, also Milliardeninvestitionen, beispielsweise in die Bildung - wird es bis auf Weiteres nicht geben.

Arbeit, aber nicht für jeden

Immerhin aber hat die Koalition ein kleines Arbeitsmarktprogramm beschlossen. Der Bund will für 100 000 Asylbewerber zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Ziel sei eine "niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt", heißt es in dem Eckpunktepapier. Ausgebaut werden soll das Angebot an gemeinnützigen Tätigkeiten, die Asylbewerber während ihres Verfahrens übernehmen könnten.

Diese Möglichkeiten sollen Bewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern allerdings nicht eröffnet werden: Als solche eingestuft sind derzeit vor allem die sechs Staaten des westlichen Balkans. Geplant ist aber, diese Liste um die drei nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien und Tunesien zu erweitern.

In die gleiche Richtung - schneller Einstieg in Arbeitsverhältnisse - zielt auch die Ankündigung, neue Regeln für die Ausbildungsförderung von Ausländern zu schaffen. Asylbewerber, die "eine gute Bleibeperspektive" haben, also vor allem Flüchtlinge aus Syrien und Irak, sollen bereits nach drei Monaten mehr Hilfe bei der Ausbildung und bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten. Für Geduldete, die als Asylbewerber abgelehnt wurden, aber aus humanitären Gründen nicht zurückgeschickt oder abgeschoben werden, sollen die Hilfen nach 12 Monaten greifen.

Streit über den Mindestlohn

Ziemlich ins Detail geht eine ergänzende Regel, die für die Betroffenen aber von großer Bedeutung ist: Alle Flüchtlinge, die solche Kurse besuchen, werden künftig wie Langzeitarbeitslose behandelt. Sie erhalten also wie Langzeitarbeitslose Zugang zu besonderen Förderprogrammen.

Über die Frage, ob Flüchtlinge auch beim Thema Mindestlohn wie Langzeitarbeitslose behandelt werden, wurde dagegen nicht entschieden. Unter anderem die Bosch-Stiftung hatte jüngst als Empfehlung einer Kommission vorgeschlagen, das zu tun.

Es hätte zur Folge, dass Flüchtlinge in den ersten sechs Monaten auf einer neuen Arbeitsstelle wie Langzeitarbeitslose unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden könnten - als Einstiegshilfe, um überhaupt eine Anstellung zu finden. Andere dagegen warnen davor, die Flüchtlinge unter Mindestlohn anzustellen. Die einen, weil sie das als Diskriminierung empfinden; die anderen, weil sie dann bei den sozial Schwächsten Konflikte um Jobs befürchten.

Perspektiven für möglichst viele Flüchtlinge

Die Koalition will zudem Lücken schließen. Das gilt vor allem für die Entscheidung, künftig alle Fristen, die sich mit besonderen Rechten der Flüchtlinge verbinden, schon mit dem Aushändigen des Auskunftsausweises zu starten. Bislang begannen sie bei wichtigen Fragen erst, wenn ein Asylbewerber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Antrag gestellt hatte. Da das zurzeit viele Monate dauern kann, wird Klarheit geschaffen - in diesem Fall zugunsten der Flüchtlinge.

Letzteres gilt auch für die Frage, ob jene, bei denen der Ausgang des Asylverfahrens ungewiss ist (zum Beispiel Afghanen und Pakistaner), trotzdem einen baldigen Zugang zu sogenannten Orientierungskursen bekommen sollen. Bislang erhielten nur jene Flüchtlinge derartige Leistungen, deren "Bleibeperspektive" hoch ist.

Nun heißt es, auch ein Teil der Menschen mit ungewissem Ausgang des Verfahrens würden in Deutschland bleiben; deshalb sollten künftig auch diese Personen von Orientierungsangeboten profitieren. Berufserfahrung, Qualifizierung und Bildung aus der Zeit in Deutschland könnten auch die Perspektive im Herkunftsland verbessern.

Pflichten und Strafen

Der stärkeren Förderung von Flüchtlingen stehen rechtliche Verschärfungen gegenüber. So beschloss die Koalitionsspitze, dass Geflüchtete künftig grundsätzlich dazu verpflichtet werden sollen, Integrationskurse zu besuchen. Und nicht nur das: Ihnen werden, wie es noch etwas spröde im Amtsdeutsch heißt, auch "Mitwirkungspflichten bei Integrationsmaßnahmen" auferlegt werden.

Verweigern sie sich, müssen sie mit Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Darüber hinaus haben die Spitzen von SPD und Union beschlossen, auch für anerkannte Flüchtlinge, die eine unbefristete Niederlassungserlaubnis anstreben, den Druck zu erhöhen. Auch sie müssen künftig "Integrationsleistungen" erbracht haben, bevor sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wie die Integrationsleistungen im Detail aussehen, wird offengelassen.

"Einer Integration nicht förderlich"

Auf Druck setzt man auch bei der sogenannten Wohnsitzzuweisung. Demnach sollen in Zukunft die Behörden bestimmen, in welchem Ort anerkannte Flüchtlinge leben, solange diese auf Sozialleistungen angewiesen sind. Sich der Zuweisung zu widersetzen werde zu "spürbaren Konsequenzen" führen, heißt es. Allerdings werden die Konsequenzen nicht konkret benannt. Wie sie letztlich aussehen sollen, will die Kanzlerin am 22. April gemeinsam mit den Ministerpräsidenten entscheiden.

Erste Reaktionen auf diese Ankündigung fallen harsch aus. So sagte der Migrationsforscher Dieter Oberndörfer der Süddeutschen Zeitung, das Vorhaben sei "töricht, ja kriminell und einer Integration nicht förderlich". Eine Verteilung auf "leere Orte" oder Kommunen, in denen es meist keine Arbeit gebe, gefährde Integration statt sie zu erleichtern.

Heinrich Alt, bis 2015 Vorstand bei der Bundesagentur für Arbeit, hatte zuletzt anders argumentiert. Er hatte die Idee unterstützt, um die Lasten besser auf die Kommunen zu verteilen. Alt hatte sich allerdings auch deutlich optimistischer gezeigt, für die Flüchtlinge Arbeitsplätze zu finden. Dann würde die Pflicht, sich an die Zuweisung zu halten, ohnehin nicht mehr greifen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: