Integration mit strengeren Gesetzen:"Die Einbürgerung ist ein bedeutender Akt"

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Niedersachsen will Integration mit schärferen Einbürgerungsgesetzen fördern. Wie das funktionieren soll, erklärt Uwe Schünemann, Innenminister von Niedersachsen.

Sarina Märschel, Berlin

Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetztes eingebracht. Das neue Gesetz soll die Lücken im Einbürgerungsrecht schließen und Lügnern Angst einjagen.

Uwe Schünemann, CDU, niedersächsischer Minister für Inneres, Sport und Integration. (Foto: Foto: dpa)

sueddeutsche.de: Sie möchten die Gesetze zur Einbürgerung verschärfen - wollen Sie integrationswilligen Ausländern das Leben schwer machen?

Uwe Schünemann: Das hat damit gar nichts zu tun. Wird der Staat bei der Einbürgerung getäuscht, dann ist es notwendig, dass dies mit Strafe bedroht ist. Wenn jemand in der Vergangenheit im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens falsche Angaben gemacht hat, blieb dies bislang ohne Konsequenzen. Es macht gar keinen Sinn, dass man im Aufenthaltsrecht eine Strafbewehrung hat, bei der Einbürgerung aber nicht.

sueddeutsche.de: Können Sie das an einem Beispiel erklären?

Uwe Schünemann: Wir hatten den Fall, dass ein Pakistani eine Deutsche geheiratet hat aber in Pakistan bereits verheiratet war. Er ist dann im Urlaub allein nach Pakistan gefahren und hat dort mit seiner pakistanischen Frau Kinder bekommen. Nachdem er nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, ließ er sich von der deutschen Frau scheiden und versuchte dann, seine pakistanische Frau mit den Kindern nach Deutschland zu holen. Die Geschichte kam raus - aber wir konnten dagegen nicht vorgehen.

sueddeutsche.de: Warum gibt es solche Gesetzeslücken?

Uwe Schünemann: Das ist wahrscheinlich beim Staatsangehörigkeitsrecht übersehen worden. Die Einbürgerung ist ein bedeutender Akt, da muss die Integration abgeschlossen sein. Wer hier noch täuscht, der muss auf jeden Fall bestraft werden.

sueddeutsche.de: Handelt es sich da nicht nur um Einzelfälle?

Uwe Schünemann: Wir haben keine Statistik geführt, weil Falschangaben nicht strafbar sind. Aber die Ausländerbehörden sagen schon, dass es keine Einzelfälle sind. Immer wieder machen Menschen falsche Angaben über die Herkunft oder legen falsche Papiere vor.

sueddeutsche.de: Wie kann man solchem Betrug effizient vorbeugen?

Uwe Schünemann: Im Aufenthaltsrecht ist es so geregelt, dass man mit Geldstrafe aber auch Haft bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Das wäre Abschreckung genug. Da glaube ich schon, dass wir bei Einbürgerungen solche Tatbestände in Zukunft nicht mehr hätten.

sueddeutsche.de: Wann rechnen sie mit einer Verschärfung der Gesetze?

Uwe Schünemann: Der Entwurf zur Gesetzesänderung geht jetzt in den Innenausschuss im Bundesrat. Ich gehe davon aus, dass wir von den anderen Ländern breite Zustimmung bekommen. Danach geht die Vorlage in den Bundestag. Der Bundesinnenminister überarbeitet derzeit das Staatsangehörigkeitsrecht insgesamt, so dass es wahrscheinlich noch in diesem Jahr zu einer Änderung kommt.

sueddeutsche.de: Sie haben gesagt, dass sie mit der Gesetzesvorlage das integrationspolitische Profil Deutschlands fördern wollen. Was hat denn eine Verschärfung der Einbürgerungsgesetze mit Integration zu tun?

Uwe Schünemann: Wenn ein Staat nicht reagiert, wenn er getäuscht wird, gibt das Anreize für diejenigen, die sich gar nicht integrieren wollen. Dann fragen sich irgendwann die Anderen, die den schwierigen Weg gegangen sind und sich integriert haben: 'Warum habe ich das eigentlich gemacht? Es wäre doch viel einfacher gewesen, wenn ich getäuscht hätte!' Das ist etwas, das ein Staat nicht billigen kann.

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