Innere Sicherheit:Verfassungsrichter setzen Antiterrordatei neue Grenzen

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Neue Regeln für die Terrorismusbekämpfung in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht erklärt Teile der umstrittenen Antiterrordatei für verfassungswidrig. Bis Ende des Jahres 2014 muss die Politik nachbessern.

Prinzipiell möglich, aber nicht ohne Nachbesserungen: Mit einem Urteil zur umstrittenen Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht der Terrorismusbekämpfung in Deutschland engere Grenzen gesetzt.

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof sagte, die Antiterrordatei sei zwar "grundsätzlich verfassungsgemäß". Dennoch seien Nachbesserungen im Detail notwendig. Die Richter gaben dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2014, um die verfassungswidrigen Vorschriften zu ändern.

Zur Urteilsbegründung hieß es, Terrorismus richtet sich zwar gegen "das Gemeinwesen als Ganzes", er müsse aber "mit den Mitteln des Rechtsstaats" bekämpft werden. Die Einrichtung einer Antiterrordatei sei grundsätzlich zulässig, da in einer Verbunddatei vor allem bereits erhobene Daten ausgetauscht würden.

Die Datei war im Jahr 2007 als Teil des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus eingerichtet worden. Sie soll den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden vereinfachen und insbesondere islamistische Terroranschläge verhindern.

Sicherheit in Deutschland: Antiterrordatei ja, aber nur mit Einschränkungen (Foto: picture alliance / dpa)

Auch Kontaktpersonen werden erfasst

Erfasst werden allerdings nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch Kontaktpersonen. Insgesamt sind derzeit rund 17.000 Personen gespeichert, dabei gibt es bundesweit nur etwa 400 gewaltbereite Islamisten. Über 80 Prozent der Betroffenen lebt nach Angaben des Innenministeriums nicht in Deutschland, sondern gehört radikalislamischen Organisationen im Ausland an. Etwa 60 Behörden können auf die Datei zugreifen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigte sich erfreut, dass die Richter das Gesetz nicht grundsätzlich ablehnten: "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sein können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist", sagte Friedrich. Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden nun geprüft und umgesetzt.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet das Urteil als wegweisend. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass es auch im Zeichen der Terrorbekämpfung keine automatische Vermengung der Tätigkeiten von Polizeien und Nachrichtendiensten geben dürfe.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Urteil ebenfalls begrüßt. "Das Bundesverfassungsgericht hat heute meinen Bedenken und Anregungen in vollem Umfang Rechnung getragen", sagte Schaar bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts in Berlin. Er hob hervor, dass das Urteil "speziell den Umgang mit den nicht terrorverdächtigen Kontaktpersonen" beanstande.

Gespeichert werden neben den Grunddaten zu Personen auch deren Fotos, besondere körperliche Merkmale, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, IP-Adressen der Computer, Bankverbindungen, sogenannte "terrorismusrelevante Fähigkeiten", Ausbildung, Beruf, Gefährlichkeit, Waffenbesitz, Gewaltbereitschaft, Führer- und Flugscheine sowie Daten zu besuchten Orten oder Gebieten.

Kläger sieht Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verletzt

Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sieht in der Datei einen Verstoß gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten und sieht sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Bereits bei einer mündlichen Verhandlung im November 2012 hatten die Verfassungsrichter angedeutet, dass die Klage in einigen Punkten Erfolg haben könnte. Die Karlsruher Entscheidung könnte indirekt auch Auswirkungen auf die 2012 eingeführte Rechtsextremismus-Datei haben. Diese funktioniert nach demselben Muster wie die Antiterrordatei.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/pauk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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