Innere Sicherheit - Meiningen:Gericht: Gefährder-Einstufung der Polizei nicht rechtens

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Meiningen (dpa/th) - Die Thüringer Polizei hat den Schirmherrn eines linken Musikfestivals zu Unrecht als "Gefährder" eingestuft. Das urteilte am Dienstag das Verwaltungsgericht in Meiningen und gab damit der Klage des langjährigen Vorsitzenden der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), Stefan Engel, statt.

Ein an ihn gerichtetes Schreiben von Mai 2018 sei eindeutig als Gefährderanschreiben einzustufen. Für ein solches Schreiben der Landespolizeiinspektion Saalfeld habe es aber an den gesetzlichen Voraussetzungen gefehlt, sodass es rechtswidrig sei, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Weder habe eine konkrete Gefahr bestanden, noch habe der Kläger als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden dürfen. (2 K 863/18 Me)

In seiner Funktion als einer der Schirmherren des "Rebellischen Musikfestivals" in Truckenthal (Landkreis Sonneberg) im Mai 2018 hatte Engel ein Schreiben der Polizei erhalten, in dem laut Gericht darauf hingewiesen worden war, dass die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen gegen Organisatoren, Unterstützer und gegebenenfalls Teilnehmer der Veranstaltung ergreifen werde, um Straftaten zu verhindern.

Anlassgebend war der geplante Auftritt der Band Grup Yorum, die demnach enge Verbindungen zu der marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation DHKP-C in der Türkei aufweise. Die DHKP-C ist eine Nachfolgeorganisation der in der Bundesrepublik Deutschland seit 1983 verbotenen Devrimci Sol. In dem an den Kläger als vermeintlich an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung Beteiligten gerichteten Schreiben wies die Landespolizeiinspektion darauf hin, dass es eine Straftat darstelle, verbotene Organisationen und ihre Bestandteile direkt oder indirekt zu unterstützen.

Engel zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. "Ich begrüße, dass ich mit meiner Klage gegen den Freistaat Thüringen Recht bekommen habe." Der Prozess sei für ihn nicht nur eine persönliche Angelegenheit gewesen, so sein Anwalt. Es könne nicht sein, "dass anders denkende Menschen in Deutschland als Gefährder praktisch rechtlos gestellt werden und jederzeit mit Verfolgung zu rechnen haben".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor und auch während der Verhandlung hatte es vor dem Gerichtsgebäude eine Demonstration mit Unterstützungsbekundungen für Engel gegeben.

© dpa-infocom, dpa:210803-99-691326/2

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