Süddeutsche Zeitung

Innere Sicherheit:Hatte der IS Berlin im Visier?

Lesezeit: 3 min

Von Georg Mascolo, Berlin

Mitte Oktober erhob der Generalbundesanwalt beim Staatsschutz-Senat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen einen 19-jährigen Syrer. Er war im Sommer 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen und nach den Feststellungen der Ermittler in Kontakt zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geblieben, für den er bereits in Syrien gekämpft haben soll. Der Imam seiner Heimatdorfes soll ihn angeworben haben.

Kaum in Deutschland angekommen soll der junge Flüchtling Ziele für einen möglichen Anschlag ausgekundschaftet haben. Offenbar ging es darum, in der Hauptstadt zuzuschlagen - zu den ausgespähten Plätzen sollen der Alexanderplatz, das Brandenburger Tor und der Bereich um den Reichstag gehört haben. Anfang 2016 soll er dem IS gemeldet haben, wann an diesen Orten viele Menschen unterwegs sind. Kurz darauf wurde er festgenommen. Der Generalbundesanwalt folgert, dass der Syrer dem IS "seine grundsätzliche Bereitschaft zur Begehung eines Anschlages in Deutschland signalisiert" habe.

Als die Anklage beim Gericht in Berlin einging, beugten sich Ermittler gerade über die Videoaufnahmen der Überwachungskameras vom Flughafen Tegel. Man sieht auf ihnen Dschaber al-Bakr, wie er an den Flugsteigen entlangspaziert. Die Behörden vermuten, dass der Besuch dazu diente, einen Anschlag vorzubereiten. In einer von ihm genutzten Wohnung in Chemnitz fand sich etwa ein Pfund hochexplosiver Sprengstoff in kristalliner Form, den er aus handelsüblichen Chemikalien gekocht hatte, auch Zünder wurden sichergestellt. Al-Bakr erhängte sich in der Haftanstalt in Leipzig. Kurz nach dem Tod des Mannes ging ein weiterer Hinweis ein, der nun am Mittwochabend zu einer Festnahme in der Kolonnenstrasse im Berliner Stadtteil Schöneberg führte. Der 27-jährige Ashraf al-T., so hatten ausländische Geheimdienste gemeldet, sei Anhänger des IS und plane einen Anschlag. Die Bundesanwaltschaft hat Haftbefehl gegen ihn beantragt. Ashraf al-T.

soll noch am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Berlin scheint in diesen für das ganze Land unruhigen Zeiten eine ganz besondere Faszination auf Anhänger und Mitglieder des IS auszuüben. In Sicherheitskreisen fragt man sich, ob die Hauptstadt aufgrund der besonderen symbolischen Wirkung, die ein Anschlag hier haben würde, gar vom IS zu einem bevorzugten Ziel erklärt worden ist. Sicher ist dies nicht, über die Pläne und Überlegungen des IS ist wenig bekannt. Die in diesem Jahr verübten Anschläge fanden alle außerhalb der Hauptstadt statt, es traf Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und zweimal Bayern. Aber auffällig ist nun schon, dass Berlin inzwischen in einer Reihe aktueller Ermittlungen eine zentrale Rolle spielt.

Wie die jüngste Festnahme zu bewerten ist, werden erst die Ermittlungen zeigen. Waffen oder Sprengstoff wurden bei der Durchsuchung der Wohnung von Ashraf al-T. nicht gefunden, aber ein Zettel mit der Aufschrift "IS Syria". Der Mann war am 26. Oktober 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen und hatte zunächst einen gefälschten Reisepass auf den Namen Hassan Abdul Karim vorgelegt. Er behauptet, Syrer zu sein, aber die Behörden haben Hinweise, dass er tatsächlich aus Tunesien stammt. Meldungen, wonach der Fall so ernst zu nehmen sei, wie die Causa al-Bakr, wurden in Sicherheitskreisen ausdrücklich dementiert. Auch gebe es bisher keinen bekannten Zusammenhang zwischen den beiden Fällen. Al-Bakr war mindestens einmal aus Sachsen nach Berlin gefahren, sein Bruder in Syrien behauptet gar, er sei in einer Berliner Moschee radikalisiert worden. Aber bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass er mit al-T. in Verbindung stand.

Allerdings hatten direkt nach dem Hinweis des ausländischen Geheimdienstes eine Observation und technische Überwachungsmaßnahmen gegen Ashraf al T. begonnen, sie sollen den Verdacht schnell erhärtet haben. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR gehen die Behörden davon aus, dass er jedenfalls mittelbar mit dem IS in Kontakt stand und bereits über ein Attentat nachgedacht haben soll. Mal sei es um den Einsatz eines Messers gegangen, dann sei von einem Auto die Rede gewesen. Das Auto-Szenario erinnert an den Anschlag in Nizza im vergangenen Juli, bei dem ein Attentäter 86 Menschen getötet hatte. Aus einem Chat-Protokoll wissen die Behörden zudem, dass ein IS-Instrukteur kurz nach dem Massaker von Nizza den Würzburger Axt-Attentäter dazu drängte, doch ebenfalls mit einem Auto in eine Menschenmenge zu fahren.

Al-T.s Pläne blieben zunächst offenbar vage, aber dann war die Rede davon, dass die Tat unmittelbar bevorstehe. Die Experten im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum und die Berliner Behörden entschieden, nicht länger zu warten. Gefahrenabwehr ging vor Strafverfolgung, deshalb ließen sie den Mann sofort festnehmen. "Die Sicherheitsbehörden haben gut zusammengearbeitet," sagt der Berliner Verfassungsschutzchef Bernd Palenda.

Die Ermittlungen hat der Generalbundesanwalt übernommen. Er ist zuständig, da al-T. IS-Mitglied sein soll. Am Donnerstag beabsichtigte die Behörde, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Antrag auf Haftbefehl zu stellen. Nun wird geklärt werden müssen, ob der Mann tatsächlich bereit zur Tat war - und womöglich bereits Vorbereitungen hierfür getroffen hatte. Wie stets wird erst die Auswertung von Handys und Computern eine Antwort auf diese Frage bringen. Auch im Berliner Flüchtlingsheim Tempelhof soll Ashraf al-T. aufgefallen sein, die Rede ist von "selbstgefährdendem Verhalten", oft eine Chiffre für psychische Probleme. Rätselhaft ist noch seine Verbindung zu einem Sozialhelfer, in dessen Wohnung der Mann festgenommen wurde.

Und eine weitere Frage hoffen die Ermittler auf diesem Weg klären zu können: Ob Ashraf al-T. bereits als überzeugter IS-Anhänger einreiste, womöglich bereits mit einem Auftrag für einen Anschlag ausgestattet. Oder ob er sich erst hier radikalisierte und dann den Kontakt zum IS suchte. Inzwischen gibt es Beispiele für beide Varianten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3233144
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 04.11.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.