Innere Sicherheit:Auf de Maizière prasselt die Kritik der eigenen Partei

  • Innenminister de Maizère erntet für sein Sicherheitspaket in der eigenen Partei viel Kritik.
  • Viele Bundestagsabgeordnete und CDU-Landespolitiker fordern insbesondere ein Burka-Verbot.
  • Oppositionspolitiker hingegen stützen die Position des Ministers.

Von Nico Fried, Berlin

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wird wegen seines Anti-Terror-Pakets aus der eigenen Partei kritisiert. Vor allem die Weigerung des Ministers, sich für ein Verbot der Vollverschleierung einzusetzen, stößt auf Widerspruch in der Bundestagsfraktion, aber auch bei CDU-Landespolitikern. Aus der SPD und von der Opposition wurde die Forderung nach einem sogenannten Burka-Verbot hingegen zurückgewiesen.

Als "nicht ausreichend" bezeichnete Christian von Stetten, Chef des Parlamentskreises Mittelstand in der Unions-Fraktion, de Maizières Vorschläge. "Unsere Bürgerinnen und Bürger werden einen wankelmütigen Staat, der Parallelgesellschaften zulässt und aus falsch verstandener Toleranz vor drastischeren Maßnahmen zurückschreckt, nicht akzeptieren", sagte Stetten der Stuttgarter Zeitung. Wie einige andere CDU-Politiker erneuerte Stetten die Forderung nach einem Burka-Verbot. "Auch die Bundesländer müssten - trotz verfassungsrechtlicher Bedenken - ein Zeichen setzen und ein Burka-Verbot im öffentlichen Raum durchsetzen", forderte er.

Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner sagte der Bild-Zeitung: "Die Vollverschleierung ist kein Zeichen religiöser Vielfalt, sondern steht für ein abwertendes Frauenbild." Ähnlich äußerten sich Finanz-Staatssekretär Jens Spahn und der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Berlins CDU-Chef und Spitzenkandidat bei der Abgeordnetenhauswahl im September, Frank Henkel, sagte, die Burka sei ein "Unterdrückungsinstrument" und ein "Käfig aus Stoff" und gehöre deshalb "nicht in unser Straßenbild". Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte im MDR: "Wer zu uns nach Deutschland kommt, hat bitte schön unsere Kultur zu akzeptieren, und zu unserer Kultur gehört nicht Burka." Allerdings fanden sich unter den Befürwortern eines Burka-Verbots keine CDU-Politiker, die sich dafür nicht auch schon in der Vergangenheit eingesetzt hätten.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), nannte ein Verbot der Vollverschleierung unsinnig. Es habe nichts mit der Sicherheit in Deutschland zu tun. "Ich bin wirklich kein Fan der Burka, das ist das Letzte, was ich gut finde", sagte Özoguz dem RBB. Die Verschleierung von Frauen mit der deutschen Sicherheit in Verbindung zu bringen, zeige jedoch, dass manche Politiker nur Stimmung machen wollten. FDP-Chef Christian Lindner nannte die Forderung nach einem Burka-Verbot "reine Symbolpolitik". Dem Tagesspiegel sagte Lindner: "Ich muss überlegen, wann mir jemals eine Burka-Trägerin überhaupt begegnet ist." Er halte das "nicht für ein Praxisproblem."

Der frühere Bundesminister der Grünen, Jürgen Trittin, warf der Union vor, aus Angst vor den Rechtspopulisten die Themen der AfD zu bedienen. "Wer die Feindbilder der Rechtspopulisten bestätigt, macht sie stark", sagte Trittin. Kleidungsvorschriften oder auch die von Unionspolitikern erhobene Forderung nach einer Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft führten nicht zu mehr Sicherheit.

Wie viele Deutsche haben zwei Pässe?

Die seit Tagen geführte Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft wird selten mit Zahlen untermauert. Der Grund: es gibt fast keine. Zum bisher einzigen Mal wurde im Zensus 2011 stichprobenartig Zahlen erhoben. Demnach besaßen damals knapp 4,3 Millionen Personen laut Melderegistereintrag außer der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit, wobei 690 000 die polnische, 570 000 die russische und 530 000 die türkische Staatsangehörigkeit hatten. Gleichzeitig lebten 1,5 Millionen Türken ohne deutschen Pass in der Bundesrepublik, die meisten von ihnen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht. Etwa 800 000 türkischstämmige Menschen hatten nur den deutschen Pass. Der Anteil der Personen mit Doppelpass betrug im Durchschnitt in den alten Bundesländern 6,1 Prozent, in den neuen Bundesländern hingegen 0,8 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt mit. Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, erwerben in der Regel per Geburtsrecht beide Staatsangehörigkeiten - und können diese auch behalten. Gleiches gilt seit Ende 2014 auch für Kinder ausländischer Eltern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben. SZ

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