Süddeutsche Zeitung

NPD-Verbot:Innenminister zögern mit Unterschrift

V-Leute sind am NPD-Verbotsverfahren nicht beteiligt. Das haben die Innenminister der Länder schon per Beschluss festgelegt. Bis heute aber gibt es keine schriftliche Zusicherung, dass das wirklich so ist. Vor allem, weil immer noch nicht klar ist, wer so ein Testat unterschreiben soll. Manche Innenminister wollen das lieber ihren Beamten überlassen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Die Innenminister der Länder sind sich offenbar noch immer nicht einig, wie sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für ein neues NPD-Verbotsverfahren einhalten sollen. Im heutigen Kamingespräch der bis Freitag in Hannover tagenden Innenministerkonferenz (IMK) soll nach Informationen von SZ.de erneut die Frage behandelt werden, wer dem Gericht bescheinigt, dass die Materialsammlung zur NPD "quellenfrei", als ohne Hilfe von V-Leuten zustande gekommen sei.

Es sei zwar abgesprochen, dass diese Testierung zeitnah mit dem Verbotsantrag erfolgen soll. Eine "abschließende Abstimmung innerhalb der IMK steht jedoch noch aus", heißt es in einer Vorlage für das Gespräch. Die Vorlage liegt SZ.de vor. Demnach ist unklar, wer die Testate unterzeichnen soll. Die Innenminister wollen an diesem Donnerstag dazu den Zwischenbericht einer Expertenkommission diskutieren, die das Verbotsverfahren vorbereitet.

Einige Minister wollen offenbar nicht persönlich mit ihrer Unterschrift die Quellenfreiheit testieren. Die Begründung: Sie selbst hätten keine eigenen Quellen. Allerdings haben die Innenminister am 5. Dezember per Beschluss festgestellt, die Materialien seien quellenfrei.

Seit Monaten wird jetzt darum gerungen, auf welcher Ebene die Testate von wem unterschrieben werden sollen. Sollen es die Leiter der Verfassungsschutzbehörden sein, dortige Abteilungsleiter oder die zuständigen Beamten in den Innenministerien?

CDU-Innenpolitiker Bosbach hält die Debatte für wenig hilfreich

Dabei entsteht der Eindruck, es solle Verantwortung weggeschoben werden, für den Fall, dass doch etwas schief läuft im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Verständnis können die Innenminister für das Gewurschtel kaum noch erwarten. Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, hält die Debatte für wenig hilfreich. "Dass ein Minister nicht selber unterschreibt, ändert doch nichts an dessen politischer Verantwortung, sollte das Material dann doch nicht V-Leute-frei sein."

Für Hans-Christian Ströbele, Innenexperte der Grünen im Bundestag, spricht schon gegen einen Verbotsantrag, dass es "bis heute keine schriftliche Versicherung gibt, dass kein V-Mann-Material in der Sammlung ist". Die Länder verweigerten sich geradezu der notwendigen Testierung. Ströbele: "Das kann nur den Grund haben, dass sie sich da selber nicht sicher sind." Das sei auch ein wesentlicher Grund gewesen, weshalb er sich dagegen ausgesprochen habe, dass der Bundestag einen eigenen Verbotsantrag stellt.

Jan Korte, Innenpolitiker der Linken, hält es für "ein mehr als schlechtes Zeichen", dass die Innenminister an diesem Donnerstag offenbar immer noch Beratungsbedarf an dieser Stelle hätten. Der bisherige Umgang mit dem Verbotsverfahren sei "katastrophal". "Dass die Innenminister bis heute weder klären konnten, ob das vorgelegte Material sauber ist, noch wer dies mit seiner Unterschrift garantieren will, kann ja wohl nicht wahr sein. Wer so leichtfertig vorgeht und bis heute am V-Leute-Unwesen festhält, beweist nur einmal mehr, dass er es mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und rechten Terror nicht Ernst meint."

Konkrete Hinweise, dass das vorliegende Material zur NPD V-Mann-belastet ist, gibt es nicht. Allerdings sind aus einer früheren Version der Materialsammlung bereits etwa zehn Prozent der Beweise herausgenommen worden, weil diese unter Verdacht standen, nicht völlig quellenfrei zustande gekommen zu sein.

Sollte es den Ländern jetzt nicht gelingen, ein einwandfreies Testat vorzulegen, dürfte das NPD-Verbotsverfahren beendet sein, bevor der Antrag überhaupt gestellt wird.

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