Innenministerkonferenz:Mehr Polizei in "islamischen Vierteln"?

Vor der Innenministerkonferenz in Hamburg bringen sich die Teilnehmer in Position: Der niedersächsische Vertreter will schärfer gegen "islamistische Gefährder" vorgehen, sie überwachen lassen - und ihnen Handy- und Computerverbot erteilen.

Der Bundesinnenminister war mit Terrorwarnungen immer vorsichtig umgegangen, zuletzt aber sah auch Thomas de Maizière "ernstzunehmende Hinweise" auf Anschläge in Deutschland. Sein niedersächsischer Amtskollege Uwe Schünemann nimmt die Bedrohung zum Anlass, vor Beginn der Innenministerkonferenz am Donnerstag in Hamburg ein "Sofortprogramm" zu fordern, dass sich gegen "islamistische Gefährder" richtet.

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Kopftuchträgerinnen in Berlin: Niedersachsens Innenminister Schünemann will "islamische Stadtviertel" stärker überwachen lassen.

(Foto: dpa)

Diesen potentiellen Übeltätern islamischen Glaubens solle ein Handy- und Computerverbot auferlegt werden, forderte Schünemann in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Außerdem will der CDU-Politiker ihnen untersagen, radikale Moscheegemeinden oder "Problembezirke" zu besuchen. Den Länderpolizeien sollten Online-Durchsuchungen von Computern oder präventive Überwachungen von Telefonaten und E-Mails erlaubt werden. Auch solle die Polizei in "islamischen Stadtvierteln" stärkere Präsenz zeigen.

Dass sich Schünemann mit diesen Vorschlägen durchsetzt, ist schon angesichts der unklaren Definition islamischer Stadtviertel unwahrscheinlich. Größere Erfolgsaussichten hat hingegen ein Vorstoß, für den sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger starkmacht: Sie will gut integrierte ausländische Jugendliche vor der Abschiebung schützen.

Bisher sind die meisten Kinder vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern abhängig - egal wie gut sie selbst integriert sind. Die Justizministerin will das ändern. Eine bundesgesetzliche Aufenthaltsregelung für Kinder und Jugendliche sei "überfällig", klagte die FDP-Politikerin.

Auf der Innenministerkonferenz will Niedersachsens Ressortchef Schünemann für einen solchen Schritt werben. "Wir geben den betroffenen Mädchen und Jungen damit eine neue Chance, dauerhaft in Deutschland zu bleiben, wenn sie sich ehrlich bemühen, in der deutschen Gesellschaft Fuß zu fassen", sagte er. Bis zur Volljährigkeit der Kinder sollten auch die Eltern bleiben dürfen.

Auch Schünemanns Bremer Pendant, der SPD-Innensenator Ulrich Mäurer, unterstützt die Initiative. "Ich bin guter Dinge, dass wir noch mehr Kollegen davon überzeugen", sagte er.

Die Bundesjustizministerin warnte indes davor, die Integration von Jugendlichen alleine an ihren Schulnoten festzumachen. "Beim Bleiberecht für ausländische Kinder und Jugendliche darf nicht nur mit dem Nützlichkeitsmaßstab gemessen werden", forderte sie. "Schulzeugnisse haben nicht die Aufgabe, über das Bleiberecht von Kindern und ihren Familien zu entscheiden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem Hamburger Abendblatt.

Nach Angaben der Zeitung hat das Justizministerium bereits Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung ausgearbeitet. Demnach solle Kindern das eigenständige Aufenthaltsrecht nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn sie weniger als zwei oder drei Jahre in der Bundesrepublik leben oder nicht ausreichend Deutsch sprechen.

Darüber hinaus sollten Familienangehörige bis zur Volljährigkeit des Kindes ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dieses dürfe nach der Volljährigkeit des Kindes nicht ohne weiteres wieder zur Disposition stehen.

Skeptischere Töne zur Integrationsdebatte kommen aus Bayern. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer forderte belastbare Daten zu Integrationsverweigern. Derzeit würden nur Zahlen für den Personenkreis erhoben, der wegen des Ausländerrechts an Sprachintegrationskursen teilnehmen müsse. Dagegen vermisse sie Statistiken für diejenigen, die schon sehr lange in Deutschland leben und etwa im Rahmen des Hartz-IV-Bezugs zu Sprachkursen verpflichtet würden. "Da fehlen uns Daten", sagte Haderthauer. "Das muss die Bundesagentur für Arbeit einführen." Nur so wisse man in der Integrationsdebatte, wovon man rede.

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