Süddeutsche Zeitung

Innenministerium:Passwort raus, sonst Beugehaft

Lesezeit: 2 min

Das neue IT-Sicherheitsgesetz soll der Polizei erlauben, Online-Konten zu kapern. Juristen sind alarmiert.

Von Jannis Brühl, München

Im Netz kann jeder unter falscher Identität unterwegs sein. Künftig soll das auch die Polizei öfter tun. Sie soll die Online-Konten von Verdächtigen einsehen und übernehmen können. Wer sein Passwort verweigert, kann dafür sogar in Beugehaft kommen. Das geht aus dem Entwurf für das neue IT-Sicherheitsgesetz hervor, den das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) erarbeitet hat: "Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben."

Aber was passiert, wenn er das nicht tut? Die Sanktionen dafür stehen in der Strafprozessordnung: Außer Ordnungsgeld kann zur "Erzwingung des Zeugnisses" auch Haft von bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Dass Beugehaft möglich sein soll, bestätigte das Innenministerium. Der Zwang zur Passwort-Herausgabe soll dem Entwurf zufolge für eine Reihe schwerer Straftaten gelten: Hochverrat, Sexualstraftaten, schwerer Raub, Kinderpornografie - aber auch für jedes Delikt, das "mittels Telekommunikation" begangen wird. Die Pflicht, das Passwort herauszugeben, soll für Konten bei Telekommunikations- oder Telemediendiensten gelten, was sowohl Anbieter wie die Telekom als auch Facebook umfasst.

Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage dafür, Verdächtige zu zwingen, ihre Passwörter zu verraten. Der sogenannte Nemo-Tenetur-Grundsatz besagt: Niemand ist verpflichtet, aktiv an einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst mitzuwirken. Zudem hat jeder Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Deshalb ist Beugehaft zur Herausgabe von Informationen bisher nur in extremen Fällen und nur gegen Zeugen möglich, nicht aber gegen Beschuldigte.

Die Behörden sollen mit den Konten offenbar in die Lage versetzt werden, Informationen über verdächtige Kontakte oder Zeugen zu erhalten - notfalls durch aktive Täuschung unter dem Namen des Verdächtigen. Der Strafverteidiger Udo Vetter hält das für einen "krassen Systembruch und eine der weitestgehenden Aufweichungsversuche der Bürgerrechte überhaupt". Er sagt: "Es könnte also künftig dazu kommen, dass jemand wegen der schlichten Weigerung, ein Passwort herauszugeben, in Haft genommen wird."

Als Grund für den Vorstoß nennt das Innenministerium von Horst Seehofer vor allem das Darknet

Horst Seehofers Ministerium verweist darauf, dass die über das Konto gewonnenen Daten "nicht gegen den Zugangsdaten-Inhaber verwendet werden dürfen", denn im Gesetzentwurf steht, dass die Person dem zustimmen muss. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hat daran Zweifel. Zwar sehe geltendes Recht heute schon Beugehaft für Zeugen vor, die unberechtigt die Zeugenaussage verweigern. Aber die Anwendung der Regel auf Verdächtige habe eine neue Qualität: Buermeyer befürchtet, die Polizei könnte die mittels der Passwörter gefundenen Informationen als "Mosaiksteinchen" eines größeren Bildes eben doch zur Konstruktion von Beweisen gegen einen Bürger verwenden.

Als Grund für den Vorstoß nennt das Ministerium das Darknet, jenen schwer zugänglichen Teil des Internets, in dem Menschen anonym miteinander kommunizieren können: "Solange es den Ermittlungsbehörden nicht möglich ist, mittels vorhandener Accounts in diese Kommunikationsbeziehungen einzudringen, ist ein Erfolg versprechendes Vorgehen kaum möglich." Viele Straftaten blieben "deshalb unaufgeklärt". Im Juni soll sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4402957
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 10.04.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.