Innenminister lehnt Zahlungen ab:Keine Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter

Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter dürfen nicht mit einer finanziellen Entschädigung rechnen. Zwangsarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg sei ein Massenschicksal, das nicht entschädigt werden könne, sagt Bundesinnenminister Friedrich - und nennt einen weiteren profanen Grund für seine Ablehnung.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) lehnt nach einem Zeitungsbericht die Forderung von Vertriebenen- Präsidentin Erika Steinbach nach Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter ab. Wie die Bild am Sonntag schreibt, teilte der Minister dies in einem Schreiben an Steinbach mit.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich lehnt eine Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter ab.

(Foto: Getty Images)

Deutsche Zwangsarbeit im Ausland nach dem Zweiten Weltkrieg gelte als Massenschicksal, das nicht entschädigt werden könne. Außerdem habe das Bundesinnenministerium keine Mittel für Zahlungen in Höhe von einmalig 5000 Euro an jeden Betroffenen, schrieb der Innenminister dem Bericht zufolge. Er rechnet mit bis zu 100.000 Berechtigten.

Steinbach hatte am Samstag an die schwarz-gelbe Bundesregierung appelliert, die seit Jahren diskutierte Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter rasch zu verwirklichen. "Lasst uns endlich bitte Taten sehen", sagte sie in Berlin beim "Tag der Heimat" des Bundes der Vertriebenen (BdV).

Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschuss im Bundestag, gab Steinbach im Prinzip Recht: "Die deutschen Zwangsarbeiter haben auf Grund des erlebten Leids zumindest moralisch das Anrecht, in ähnlicher Weise entschädigt zu werden. Die Union muss in der Regierungsverantwortung das umsetzen, was sie in der Opposition aus gutem Grund gefordert hat."

Die Union hatte 2003 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der von der damaligen rot-grünen Mehrheit abgelehnt worden war. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) will nach Informationen der Zeitung in der nächsten Klausurtagung des Fraktionsvorstandes das Thema erneut ansprechen.

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