Entscheidung im Bundesrat:Länder wagen neuen Vorstoß für NPD-Verbot

Rechtsextremismus-Experte warnt vor Scheitern eines moeglichen NPD-Verbotsverfahrens

Heute berät der Bundesrat über ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren.

(Foto: dapd)

Das neue NPD-Verbotsverfahren kommt: Die Ministerpräsidenten sind sicher, dass die rechtsextreme Partei gegen die Verfassung verstößt. Jetzt geht es darum, ob Bundesregierung und Bundestag mitziehen - trotz großer Zweifel. Eine Gegenüberstellung der wichtigsten Argumente.

Von Oliver Klasen

Es geht um Erdgasförderung, Geldwäsche und Holzhandel an diesem Freitag im Bundesrat. Mehrere Dutzend Gesetze will die Länderkammer in ihrer letzten Sitzung vor Weihnachten beraten. Das mit Abstand wichtigste, weil symbolisch aufgeladene Thema findet sich ganz am Ende der Tagesordnung, bei Punkt 74: "Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands."

Einfacher ausgedrückt: Die rechtsextreme NPD soll verboten werden. Die Länderkammer will beim Verfassungsgericht einen entsprechenden Antrag stellen. Von den 16 Ländern hat sich nur Hessen der Stimme enthalten, weil das Land ein Scheitern in Karlsruhe fürchtet. "Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig", sagte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht. Die Organisation verfolge ihre Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise und habe den geistigen Nährboden für die Morde der Terrorzelle NSU bereitet. Sie dürfe daher nicht länger als Partei anerkannt und mit Steuergeld finanziert werden.

Eine Zustimmung der Länderkammer galt schon vorher als sicher. Die Ministerpräsidenten hatten sich bereits vergangene Woche einstimmig dafür entschieden. Zwar hatten einige Länderchefs Bedenken geäußert, das änderte aber nichts an der letztlich breiten Mehrheit für einen neuen Verbotsantrag.

Der erste Vorstoß für ein Verbot der Rechtsextremen war im Jahre 2003 gescheitert. Die Richter kritisierten damals, dass V-Leute des Verfassungschutzes bis in die Führungsebene der NPD hinein gewirkt hatten. Das Gericht habe nicht mehr trennen können, welche Aktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz initiiert worden waren. Eine derartige Blamage, da sind sich alle Beteiligten einig, darf es dieses Mal nicht geben.

Nach Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sind allein drei Verfassungsorgane berechtigt, in Karlsruhe den Antrag für ein Parteiverbot zu stellen: Der Bundesrat, der Bundestag und die Bundesregierung.

Die entscheidene Frage nach diesem Freitag wird sein, ob sich Bundestag und Bundesregierung den Ländern anschließen. Innerhalb der Regierung gibt es erhebliche Zweifel. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte wiederholt vor den rechtlichen Gefahren eines Verbotsantrages gewarnt. Auch die Kanzlerin ist offenbar noch skeptisch und will deshalb erst im Frühjahr entscheiden. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte noch deutlicher Position bezogen: "Man sollte es besser bleiben lassen", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit Blick auf einen neuen NPD-Verbotsantrag.

Was spricht für einen neuen Verbotsantrag, welche Gefahren gibt es? Warum zögern die Bundesregierung und manche Abgeordnete im Bundestag? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Die Argumente der Skeptiker

  • Hohe Anforderungen: Das Grundgesetz setzt - vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus - die Schwelle für ein Parteiverbot bewusst sehr hoch an. Erst zwei Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde eine Partei tatsächlich verboten, 1952 die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die kommunistische KPD. Innenminister Friedrich befürchtet, dass die Karlsruher Richter einen Verbotsantrag aktuell schärfer prüfen werden als in den fünfziger Jahren. Im KPD-Urteil von 1956, das als eine der wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gilt und noch heute sehr häufig zitiert wird, hatten die Karlsruher Richter damals die Bedingungen für ein Verbot formuliert. Eine bloße verfassungsfeindliche Haltung - an der bei der NPD kaum jemand zweifelt - reicht demnach nicht aus. Es muss eine "aggressiv-kämpferische Haltung gegen die bestehende Ordnung hinzukommen". Diese nicht nur zu dokumentieren, sondern gerichtsfest zu belegen, dürfte nicht einfach werden.
  • Zweidrittelmehrheit: Zusätzlich zu den Vorgaben, die sich aus dem Grundgesetz und aus der bisherigen Rechtssprechung der Karlsruher Richter ergeben, ist im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht eine weitere Hürde eingebaut: Für ein Verbot reicht nicht die einfache Mehrheit der acht Richter eines Senats - erforderlich ist vielmehr eine Zweidrittelmehrheit, also die Zustimmung von mindestens sechs Richtern.
  • Aufmerksamkeit für die Rechtsextremen: Skeptiker wie Innenminister Friedrich treibt allerdings weniger die Frage um, ob der Antrag vor dem Verfassungsgericht Bestand hat. Die Beweisführung und die Qualität des gesammelten Materials hält er durchaus für ausreichend. Seine Sorge gilt vor allem der Dauer eines Verbotsverfahrens, das sich über Monate oder gar Jahre hinziehen könnte. Der CSU-Politiker sieht die Gefahr, dass die derzeit in desolatem Zustand befindliche Partei durch den Gang nach Karlsruhe viel Aufmerksamkeit erhalten und so wiederbelebt werden könnte. Bundestagspräsident Lammert fürchtet, dass "latent rechtsextreme Wähler in ein Solidaritätsverhalten mit der NPD" getrieben werden könnten. Zudem könnten NPD-Kandidaten für Bundestags- und Landtagswahlen in einer "Märtyrerpose" für sich werben, jedenfalls solange bis das Verbot noch nicht wirksam ist.
  • NPD-Klage in Straßburg: Doch selbst wenn Karlsruhe dem Antrag entspricht, bleibt den Rechtsextremen immer noch ein letzter Ausweg: Sie können vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen. Eine Klage dort könnte Erfolg haben, denn der EGMR legt höhere Maßstäbe für ein Verbot an als das Bundesverfassungsgericht. Darauf haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bereits 2007 in einem Papier hingewiesen. Die Richter in Straßburg, so habe sich in früheren Urteilen gezeigt, konzentrieren sich vor allem auf die Frage der "Verhältnismäßigkeit" von Parteiverboten. Wesentlich ist dabei laut einem EGMR-Urteil von 2003, ob eine Partei eine konkrete Bedrohung für den Staat darstellt und ihr Verbot ein "dringendes gesellschaftliche Bedürfnis" ist. Auch angesichts der schwachen Wahlergebnisse der NPD in den vergangenen Jahren ist fraglich, ob dieses Kriterium erfüllt ist.

Die Argumente der Befürworter

  • Signal der Geschlossenheit: Der Beschluss der Länder ist "irreversibel", wie Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sagt. Das heißt, er wird auf jeden Fall zu einem Verbotsantrag führen. Wenn es diesen Antrag also ohnehin geben wird, so die Befürworter, dann sollten sich in jedem Falle auch Bundestag und Bundesregierung anschließen, alleine schon, um im Kampf gegen die Rechtsextremen einheitlich aufzutreten. "Ziel und Wunsch ist es, dass wir die Initiative möglichst geschlossen nach Karlsruhe tragen", sagte Haseloff in der Mitteldeutschen Zeitung. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit hat ein gemeinsames Vorgehen aller Verfassungsorgane angemahnt. Nötig sei ein geschlossenes Vorgehen aller Demokraten, sagte Wowereit bei seiner Rede im Bundesrat. Die Partei sei "kein Verein von harmlosen rechten Spinnern", sagte Wowereit. Dem Treiben der Rechtsextremen dürfe "eine stolze, eine wehrhafte Demokratie nicht tatenlos zusehen".
  • Parteienprivileg hilft der NPD: Auch für Sachsens Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich hätte ein neuer Antrag eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung: "Wir gehen ein Risko ein. Aber dieses Risiko müssen wir in Kauf nehmen", so der CDU-Politiker. Schlimmer als ein Scheitern in Karlsruhe ist nach Tillichs Auffassung, diesen Schritt gar nicht erst zu gehen: "Die Kritiker eines Verbotsantrags meinen, die NPD sei politisch bedeutungslos geworden. Dabei verkennen sie, dass insbesondere das Parteienprivileg wirksame Maßnahmen gegen die Volksverhetzung und menschenverachtende Ideologie nahezu unmöglich macht", sagte er. Zwar geben Mahner wie Friedrich zu Bedenken, dass das Problem des Rechtsextremismus durch ein NPD-Verbot keineswegs gelöst werde. Trotzdem: Es gibt berechtigte Hoffungen, dass die Rechten in Deutschland insgesamt entscheidend geschwächt wären, wenn die NPD nicht mehr zu Landes- und Bundestagswahlen antreten dürfte - und die staatliche Parteienfinanzierung wegfiele. Dieses Argument ziehe auch deshalb, weil die Partei schon jetzt in finanziellen Schwierigkeiten stecke.
  • Besseres Beweismaterial: Die Verteter der Länder sind sich einig: Das gesammelte Material, das die Verfassungswidrigkeit der NPD belegen soll, ist deutlich besser als beim ersten Verbotsantrag, der nach Meinung vieler Experten unzureichend vorbereitet war. So betonte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, dass das mehr als 1000 Seiten starke Dossier diesmal "ausschließlich auf offene Quellen" zurückgehe. Es gebe darin "keinen Bezug" auf Material, das von Informanten des Verfassungsschutzes stamme. "Ich bin sicher, dass dies so ist", sagte Lieberknecht. "Wer sich die Beweissammlung im Einzelnen ansieht, kann das auch nachvollziehen." Der Verbotsantrag der Bundesländer habe deshalb "gute Erfolgsaussichten", so die Landeschefin.
  • Das eigentliche Problem wurde 2003 gar nicht behandelt: Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zu bedenken gegeben, dass die Karlsruher Richter beim ersten Verbotsantrag gar nicht "zum materiellen Problem vorgedrungen" seien. Vielmehr hätten sie damals lediglich den Formfehler mit den V-Leuten gerügt und den Verbotsantrag deshalb gar nicht erst angenommen. Erst jetzt biete sich die Möglichkeit, dass die Richter sich konkret mit der Frage auseinandersetzen, ob die NPD wirklich verfassungsfeindlich ist. Dafür gibt es nach Meinung vieler Politiker mehr als genug Anhaltspunkte. "Die Fakten, die wir in den vergangenen Monaten zusammengetragen haben, belegen klar ihre Verfassungsfeindlichkeit und aggressiv-kämpferische Grundhaltung", sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
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