Infektionsschutzgesetz im Bundesrat:"Tiefpunkt in der föderalen Kultur"

Bundesrat berät über Infektionsschutzgesetz - Sicherheit

Polizeibeamte patroullieren vor dem Bundesratsgebäude im Bezirk Mitte.

(Foto: dpa)

Schulschließungen, Auflagen für den Handel und Ausgangssperren: Bei ihrer Debatte im Bundesrat kritisieren die Länderchefs die Bundesnotbremse scharf. Warum sie dennoch auf einen Einspruch verzichten.

Von Angelika Slavik, Berlin

Es ist die 1003. Sitzung des Bundesrats, die da an diesem Donnerstag in Berlin stattfindet - und es ist eine von geschichtlichem Stellenwert. Man erlebe einen "Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland", sagt Reiner Haseloff (CDU). Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt amtiert auch als Präsident des Bundesrats, der an diesem Donnerstag über das geänderte Infektionsschutzgesetz berät, das der Bundestag tags zuvor verabschiedet hat. Das Infektionsschutzgesetz oder wie Haseloff sagt: "Obrigkeitsstaatliche Vorschriften".

Es ist in den vergangenen Tagen heftig debattiert worden über diese Bundesnotbremse, die die Bundesregierung im Eiltempo durch den Gesetzgebungsprozess drückt. Schulschließungen, Auflagen für den Handel und nächtliche Ausgangssperren: Sobald die Inzidenz in einer Region höher liegt als 100, sind die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nun Bundesangelegenheit. Vor allem die Ausgangssperre regte im Bundestag die Oppositionsparteien auf - aber selbst die fanden nicht so harsche Worte wie nun die Regierungschefs der Länder, deren Parteien für dieses Gesetz doch verantwortlich zeichnen.

Die Gesetzesnovelle sei höchst "unbefriedigend", sagt Haseloff, zudem dränge sich ihm die Frage auf, "worin der Mehrwert dieses Gesetzes für die Menschen liegt". Schon zuvor macht auch sein Parteikollege Volker Bouffier, Regierungschef in Hessen, seine Ablehnung deutlich: Er habe Bedenken "zu einer ganzen Reihe von Sachverhalten". Das betreffe juristische Fragen, praktische, und vor allem die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung. Das Gesetz bedeute "die tief gehendsten Einschnitte in die Grundrechte, die es jemals gegeben hat", sagt Bouffier. Allein schon dieser Umstand hätte eigentlich nach einer intensiven Debatte verlangt - und nach mehr Zeit dafür.

Der niedersächsische Landeschef Stephan Weil (SPD) bezweifelt, dass die Ausgangssperren vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen werden. "Wir wissen alle, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung fraglich ist", sagt Weil. Er sei schon "sehr gespannt auf die zu erwartende Rechtsprechung". Zudem werde sich der ganze Ärger gar nicht lohnen, denn das Gesetz sei "für den Infektionsschutz kein großer Wurf. Weiß Gott nicht."

Berlins Bürgermeister warnt vor der Vereinzelung

Doch der Niedersachse fordert die Ländervertreter auch zu Selbstkritik auf: Dass die Pandemiebekämpfung nun im Bund geregelt werde, habe ja eine Vorgeschichte, sagt Weil in Anspielung auf die Nachtsitzung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vor Ostern. Die dort beschlossene Osterruhe sei "ein Fiasko" gewesen. Zudem sei die Halbwertszeit der Beschlüsse aus den Bund-Länder-Konferenzen in der Vergangenheit oft "erstaunlich kurz" gewesen. Daraus müsse man Lehren ziehen - und künftig alle Maßnahmen, die man gemeinsam beschließe, auch gemeinsam vertreten.

Der Berliner Bürgermeister Michael Müller (SPD) mahnt derweil, die sozialen Folgen von Ausgangssperren nicht aus dem Blick zu verlieren. In seiner Stadt gebe es 200 000 Studenten, die teils in sehr beengten Wohnverhältnissen lebten. Viele Tausende von ihnen kämen nun ins dritte Semester und hätten die Universität "noch nicht einen Tag von innen gesehen". Dazu 52 Prozent Single-Haushalte: Menschen, die im Home-Office arbeiteten, deren Kontaktmöglichkeiten immer weiter beschränkt würden und die nun auch in ihrer Freizeit zu Hause bleiben sollten - all das könne schlimme gesundheitliche Folgen haben.

Nichts als Kritik also für das Gesetz der Bundesregierung. Warum legen die Länder trotzdem kein Veto ein? Haseloff sagt: Man werde auf einen Einspruch verzichten, denn der würde "das Gesetz nur verzögern, nicht verbessern oder verhindern".

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