Süddeutsche Zeitung

Indien:Auch abscheuliche Verbrechen rechtfertigen keine Lynchjustiz

In Indien erschießt die Polizei vier mutmaßliche Vergewaltiger und Mörder, die Bevölkerung feiert. Das darf in einem Rechtsstaat nicht passieren.

Kommentar von Arne Perras, Singapur

In Indien jubeln die Massen, weil Polizisten vier mutmaßliche Vergewaltiger erschossen haben. Die Männer waren einer schrecklichen Tat verdächtig, sie sollen eine junge Tierärztin überfallen, gequält und ermordet haben.

Das Volk feiert die Polizisten als Helden, doch nur wenige scheinen sich für die nebulösen Umstände zu interessieren, unter denen die Verdächtigen zu Tode kamen. Die Emotionen im Land gehen hoch, es herrscht bei vielen Begeisterung darüber, dass der Staat in Gestalt seiner Sicherheitskräfte endlich mal "kurzen Prozess" gemacht hat.

So sehr man die wachsende Wut über Gewalt gegen Frauen in Indien nachvollziehen kann, so gefährlich wäre es, Lynchjustiz als geeignete Antwort auf solche Verbrechen zu feiern. Sicherlich, noch ist unklar, wie genau die vier Männer starben. Die Polizisten wollen in Notwehr gehandelt haben, aber es wirft viele Fragen auf, da sich die Verdächtigen längst in Untersuchungshaft befanden.

Wurden sie hingerichtet und die Umstände anschließend manipuliert? Der Staat muss um seiner Glaubwürdigkeit willen den Fall von unabhängigen Ermittlern untersuchen lassen. Falls es sich doch herausstellen sollte, dass die Beamten als eigenmächtige Vollstrecker handelten, muss der Staat das ahnden. Andernfalls setzte der Fall von Hyderabad das gefährliche Signal, dass es gut und richtig sei, wenn Einzelne das Recht selbst in die Hand nehmen und Menschen richten. Ein Rechtsstaat wie Indien darf dies niemals zulassen, sonst verrät er sich selbst.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4712669
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 07.12.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.