Süddeutsche Zeitung

Implant Files:Wer die Zeche zahlt

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Wenn Medizinprodukte defekt sind, überlassen die Hersteller den Kliniken teure Ersatzgeräte oft kostenlos. Doch diese erstatten den Krankenkassen nicht immer das Geld zurück - und die Versicherten tragen die Kosten.

Von Christina Berndt, Oda Lambrecht und Katrin Langhans

Der Defibrillator am Herzen von Pia Schwarz rettete ihr mit einem wahren Gewaltakt das Leben. Es war im Herbst 2016, auf einem Weinfest, als das Gerät in ihrer Brust zum Glück einen heftigen Stromschlag auslöste. "Es fühlte sich an, als würde ein Pferd gegen meine Brust treten", erinnert sich Pia Schwarz. Der Schlag sorgte dafür, dass das Herz der 46-Jährigen weiterschlug. Der Sinn und Zweck eines Defibrillators ist genau das: mit einem Stromschlag schocken, wenn der Herztod droht.

Diesen Stromschlägen zur rechten Zeit vertrauen Patienten ihr Leben an. Wenige Wochen später, im Oktober 2016, veröffentlichte der Hersteller St. Jude allerdings eine "wichtige Sicherheitsinformation" über das Gerätemodell Fortify, das auch Pia Schwarz im Herzen trug. Darin hieß es, dass die Batterie dieses Defibrillators, und auch verwandter Modelle, ausfallen könne. Bei mehr als 800 Geräten war das bereits der Fall gewesen, als sich die Firma zu dem Warnhinweis entschloss, zwei Menschen waren im Zusammenhang mit der Batterieentladung gestorben. Pia Schwarz riss die Nachricht den Boden unter den Füßen weg. "Ich habe einen Heulkrampf gekriegt. Ich wusste, wenn jetzt wieder mein Herzschlag aussetzt und die Batterie möglicherweise nicht funktioniert, kann ich sterben", erinnert sie sich. Eine Woche lang musste sie auf die Operation zum Austausch ihres Defibrillators warten. "Diese Zeit war schlimm. Ich hatte einfach nur Angst", erinnert sich Schwarz. Dann wurde sie operiert, so wie zahlreiche weitere Patienten in ganz Deutschland. Insgesamt sind weltweit fast 400 000 dieser Geräte verkauft worden.

Ereignisse wie diese sind für Patienten schlimm genug. Doch negative Auswirkungen haben defekte Medizinprodukte indirekt auf noch viel, viel mehr Menschen - die Krankenversicherten. Denn auch wenn die Hersteller die Fehler ihrer Geräte zu verantworten haben, sind es meist die Krankenkassen, die die Operationen bezahlen, in denen der Elektronikschrott im Körper ausgetauscht wird. Und oft bezahlen sie sogar noch die Austauschgeräte.

Dass die Versicherten erst einmal die Kosten tragen müssen, erscheint absurd, ist aber gängige Praxis. Denn die Krankenkassen werden von den Herstellern in der Regel nicht über Rückrufe informiert, und die Kliniken rechnen die Austauschoperationen oft ohne Hinweis auf solche Rückrufe ab. Wenn die Kassen durch eigene Recherche davon erfahren, dass ein Produkt fehlerhaft war, vergehen meist Jahre, bis sie sich die Kosten dafür vom Hersteller wieder zurückgeholt haben - wenn es am Ende überhaupt gelingt. In dieser Zeit schicken Anwälte und Mitarbeiter beider Parteien aufwendige Schriftsätze hin und her. Sind einmal die Gerätekosten erstattet, folgt der Kampf um die Operationskosten. Oft einigt man sich dabei auf einen Vergleich - die Kassen verzichten auf einen Teil der Summe: Die AOK beziffert den Verzicht auf 20 bis 50 Prozent des Gesamtbetrages, um sich die jahrelangen Gerichtsprozesse zu ersparen.

Krankenkassen zahlen erst einmal - und müssen sich dann die Kosten zurückholen

Beim Defibrillator Fortify machte der Hersteller St. Jude, der heute zur Firma Abbott gehört und sich auf Anfrage nicht äußerte, den Kliniken ein attraktives Angebot. Die neuen Geräte, die den Patienten eingesetzt werden müssten, stelle er kostenlos zur Verfügung, teilte er den Kliniken mit. Das ist für Krankenhäuser erst mal ein lohnendes Geschäft. Denn sie erhalten von den Krankenkassen für jede Operation eine Pauschalsumme, die nach dem sogenannten DRG-System kalkuliert wird. Die Zahlung beinhaltet sowohl die Operationskosten als auch Tausende Euro an Gerätekosten. Erhalten Kliniken die Geräte kostenlos, machen sie Gewinn.

Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung wirft die AOK deutschen Kliniken vor, sie hätten sich an solchen Austausch-Operationen "ungerechtfertigt bereichert". Im Fall Fortify macht Jürgen Malzahn, der Leiter der Regressabteilung beim AOK-Bundesverband, diese Rechnung auf: Die Kassen erstatten die Kosten für den Austausch eines neuen Defibrillators in der Regel mit rund 11 000 Euro. Darin sind Operations- und Personalkosten enthalten, aber auch 7000 Euro für das Ersatzgerät - das die Kliniken aber umsonst bekommen hatten. Dieses Geld möchte der AOK-Bundesverband zurück.

Allein im Falle der St.-Jude-Defibrillatoren schätzt die AOK die Summe der Gerätekosten auf etwa 30 Millionen Euro, so Malzahn. In der Summe gehe es aber um noch viel mehr. Schließlich ist Fortify kein Einzelfall. Pro Jahr gebe es meist mehrere Serienschäden bei unterschiedlichen Medizinprodukten wie Hüftprothesen oder Brustimplantaten. Und das Prozedere sei immer gleich: Erst einmal zahle die Kasse. Am Ende bekomme sie nicht alles zurück.

Das erste Problem ist, dass die Kassen von den Herstellern nicht aktiv über Rückrufe informiert werden. Die Regressabteilung der AOK scannt deswegen regelmäßig selbst die Sicherheitshinweise aller Firmen. So war es auch im Fall Fortify. Doch dann folgt schon das zweite Problem: Die Krankenkassen wissen nicht, welche Geräte ihre Versicherten in sich tragen, weil diese Daten bei Operationen nicht von den Kliniken an die Kasse übermittelt werden. "Wir wissen anhand der Abrechnungen nur, dass einem Patienten ein Defibrillator oder eine Endoprothese eingesetzt wurde, aber nicht welches konkrete Produkt", sagt Malzahn. Mühsam müssen die Kassen deshalb nach einem Rückruf sämtliche Kliniken anschreiben, um herauszufinden, wie viele ihrer Versicherten überhaupt von einem Serienschaden betroffen sind.

Bei entsprechendem, oft anwaltlichem Nachdruck zahlen viele Klinken die Produktkosten an die AOK zurück: Einige Krankenhäuser weigern sich jedoch hartnäckig, die Erstattungskosten für die defekten Geräte zurückzuzahlen. Andere sind williger. Nach zwei Jahren gebe es noch große Lücken, sagt Malzahn. Und die restlichen Behandlungskosten müsse die AOK ohnehin noch beim Hersteller einfordern.

Experten fordern, Gerätekosten aus den Fallpauschalen für Kliniken herauszunehmen

Zahlungsunwillige Kliniken verteidigten ihre Haltung gegenüber NDR, WDR und SZ. Die Abrechnung erfolge nun einmal über die Fallpauschalen, auf die tatsächlichen Behandlungs- und Gerätekosten komme es dabei nicht an, heißt es etwa vom Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf auf Anfrage. Auch das Bundesministerium für Gesundheit sieht keinen Handlungsbedarf. Klinikleistungen würden pauschal vergütet, heißt es auf Anfrage das lasse Gewinne und Verluste zu.

Unterstützung bekommt der AOK-Bundesverband ausgerechnet von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Dachverband der Krankenhausträger. Das doppelte Kassieren "lehnen wir grundsätzlich ab", teilt ein Sprecher mit. Kliniken müssten die Kassen informieren und die Abrechnung um die Gerätekosten mindern: "Der Kostenvorteil darf hier nicht bei uns liegen."

Allerdings ist die Rechtslage umstritten. Der Münchner Medizinrechtler Andreas Spickhoff spricht von einem "verkorksten System" und fordert eine klare Regelung im Sinne der Versicherten: "Meine Forderung an die Politik wäre, dass man in die Fallpauschalen die Gerätekosten jedenfalls dann nicht hineinrechnen darf, wenn das Gerät kostenfrei vom Hersteller zur Verfügung gestellt worden ist", sagt er.

Und bei Pia Schwarz? Wer zahlte da den Austausch? Ihre Krankenkasse DAK teilt auf Anfrage mit, dass auch unter ihren Versicherten mehr als 280 Defibrillator-Patienten von den Austauschoperationen betroffen seien. Es geht um knapp zwei Millionen Euro allein für die Geräte. Die Überprüfung, ob die erneuten Operationen jeweils im Zusammenhang mit der Sicherheitswarnung der Firma St. Jude Medical aus dem Jahr 2016 erfolgten, dauerten noch an, sagt die DAK. Nach Verhandlungen mit den Krankenhäusern habe man bisher immerhin eine Rückerstattung in sechsstelliger Höhe erhalten.

Mitarbeit: Christian Baars

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Quelle:
SZ vom 30.11.2018
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