Ihre PostIhre Post zum Anti-Terror-Gesetz

Mit dem Anti-Terror-Gesetz wird das Reisen, ein an sich neutraler Vorgang, zu einem kriminellen Ereignis gemacht.
Mit dem Anti-Terror-Gesetz wird das Reisen, ein an sich neutraler Vorgang, zu einem kriminellen Ereignis gemacht. dpa

Wann ist man nur Tourist und wann schon Terrorist? Das neue Anti-Terror-Gesetz sieht vor, dass Grenzbeamte die Gesinnung des Reisenden je nach Wahl des Zielortes feststellen sollen.

Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, die Texte zu kürzen.

Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch hier in der Digitalen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung und bei Süddeutsche.de zu veröffentlichen.

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© SZ vom 18.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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