Leserdiskussion:Ihre Meinung zum Beschluss des veränderten Infektionsschutzgesetzes

Sondersitzung des Bundesrates zu Corona-Maßnahmen

Zum neuen Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz gehören etwa die Maskenpflicht, Abstandsgebote, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen und im privaten Raum, Beschränkungen oder Verbote von Reisen und Übernachtungen, aber auch das Schließen von Geschäften, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen.

(Foto: dpa)

Bundestag und Bundesrat haben im Schnellverfahren das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" verabschiedet. Bei der Diskussion im Bundestag kam wiederholt die Frage auf, ob das neue Gesetz mit den freiheitlichen Grundrechten zu vereinbaren sei.

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