Ihr ForumRüstungsexporte: Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Der Zweite Senat des Bundesverfassungs-gerichts in Karlsruhe verkündet sein Urteil in Sachen "Information des Parlaments über Rüstungsexporte".
Der Zweite Senat des Bundesverfassungs-gerichts in Karlsruhe verkündet sein Urteil in Sachen "Information des Parlaments über Rüstungsexporte". (Foto: dpa)

Die Bundesregierung darf weiterhin brisante Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Geklagt hatten die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul. Die Parlamentarier wollen früher informiert werden.

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  • Die Regierung muss den Bundestag nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
  • Besser als nichts. So lässt sich das Urteil aus Karlsruhe zu den Rüstungsexporten zusammenfassen. Ein Kommentar von Wolfgang Janisch.

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