Das Verwaltungsgericht Dresden kippte am Freitag das zuvor verhängte Versammlungsverbot in Heidenau. Gegen diese Entscheidung legte das Landratsamt wiederum Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Das Ergebnis: Das Willkommensfest für Flüchtlinge darf stattfinden, doch alle anderen Versammlungen bleiben verboten.
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