Ihr Forum:Geht die Verschärfung des Sexualstrafrechts zu weit - oder nicht weit genug?
Am Donnerstag hat der Bundestag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig kann als Vergewaltigung gewertet werden, wenn sich Opfer non-verbal oder mit Weinen widersetzen. Außerdem können auch sexuelle Übergriffe "aus der Gruppe heraus" und Begrapschen bestraft werden.
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- Analyse: "Nein heißt Nein" - ein Gesetz im Maximaltempo
- Interview: "Es kann doch nicht sein, dass ein Mensch schlagen, kratzen, beißen muss"
- Kommentar: Vielleicht kapiert ihr jetzt, dass ein Griff an den Hintern kein Kompliment ist
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