IGH-Entscheidung zum Kosovo:Recht auf Freiheit

Die Abspaltung des Kosovo war nach Ansicht der Haager Richter rechtens: Das Gutachten zeigt, dass die politischen Verhältnisse über die Unabhängigkeit entscheiden.

Stefan Kornelius

Die Balkan-Kriege haben im Völkerrecht eine neue Dimension geöffnet, die noch nicht in allen Details verstanden ist. Die lähmende Erinnerung an das Massaker von Srebrenica und die ohnmächtige Wut im Anblick der Massenvertreibungen der Albaner aus dem Kosovo haben die Völkergemeinschaft nicht ruhen lassen. Es geht darum, eine Antwort zu finden auf ein Grundübel des internationalen Rechts: Darf ein souveräner Staat in seinen Grenzen ungestraft Unrecht begehen? Schützt die Souveränität gar vor einer Intervention, selbst wenn die schlimmsten Menschheitsverbrechen verübt werden?

ICJ-KOSOVO-SERBIA-INDEPENDENCE-VERDICT

"Wir sind frei" - ein Bild von der Unabhängigkeitsfeier in Pristina 2008.

(Foto: afp)

Die Vereinten Nationen haben als Konsequenz aus ihrer Ohnmachts-Erfahrung den Grundsatz der "Responsibility to Protect", einer völkerrechtlichen Schutzverantwortung, in ihren Pflichten-Katalog aufgenommen. Damit wurde die militärische Intervention der Nato nachträglich auf eine rechtliche Basis gestellt. Die Weltgemeinschaft darf danach eingreifen, wenn ein Staat grob gegen die Menschenrechte verstößt, wenn er Massenvertreibungen, ethnische Säuberungen oder Genozide zulässt.

Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit des Kosovos ist nun eine logische Fortschreibung der euen Rechtsinterpretation. Der souveräne Staat ist so souverän nicht. Die Mehrheit der Kosovaren hat sich losgesagt von Serbien und nach einem eigenen Staat verlangt. Dieser Staat wurde von einem guten Drittel der Nationen der Erde anerkannt, darunter Länder wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien, die ihre internationale Glaubwürdigkeit einer weitgehend sauberen rechtsstaatlichen Weste verdanken. Diese Staaten haben in mühsamen Verhandlungen versucht, den Kosovo mit einer weitreichenden Autonomie an Serbien zu binden - wie es die UN in ihrer Resolution verlangten. Alle Vermittlungsversuche schlugen aber fehl. Es blieb nur die Unabhängigkeit.

Für den Freiheitswunsch eines Volkes gibt es keine Grenzen, auch keine rechtlichen. Ein heterogener Staat kann auf Dauer nicht mit Gewalt zusammen gehalten werden. Umgekehrt lässt sich der Freiheitswunsch aber auch nur erfüllen, wenn es die Machtverhältnisse zulassen. Die kollabierende Sowjetunion konnte die Staaten an ihrem Rand nicht halten. In China schaut die Zentralregierung mit Argwohn auf die vielen Volksgruppen, die nach mehr Autonomie dürsten. Souveränität wird sie nicht gewähren.

Für alle gilt: Jede Autonomie-Bewegung unterliegt eigenen Gesetzen, jeder Wunsch nach Sezession wird in einem speziellen Klima genährt. Ein Gericht kann keinen Rahmen setzen für den legalen Weg zur Abspaltung. Es entscheidet im Einzelfall, und seine Worte sind nicht bindend. Gleichwohl entfaltet die Entscheidung eine ungeheure politische Wirkung, womit sie die streitenden Parteien genau dorthin bringt, wo der Konflikt um Sezession und Souveränität entschieden wird: auf die Bühne der Politik.

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