Attacke im ICE:Messerangreifer zu 14 Jahren Haft verurteilt

Attacke im ICE: Der ICE kam damals im Bahnhof Seubersdorf zwischen Regensburg und Nürnberg zum Stehen. Alle Fahrgäste wurden zur Betreuung in ein nahegelegenes Gasthaus gebracht.

Der ICE kam damals im Bahnhof Seubersdorf zwischen Regensburg und Nürnberg zum Stehen. Alle Fahrgäste wurden zur Betreuung in ein nahegelegenes Gasthaus gebracht.

(Foto: dpa)

Vor gut einem Jahr hat ein Mann in einem ICE auf vier Menschen eingestochen. Im Urteil des Oberlandesgerichts München heißt es, der Täter habe aus islamistischen Motiven gehandelt.

Mehr als ein Jahr nach der Messerattacke auf Reisende in einem ICE hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten zu 14 Jahren Haft verurteilt - wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Eine Schuldunfähigkeit sah der zuständige Senat nicht, der das Urteil am Freitag verkündete: Er schloss eine paranoide Schizophrenie zum Tatzeitpunkt aus. Ausschlaggebend sei vielmehr eine islamistische Einstellung des Täters gewesen.

Am 6. November vergangenen Jahres griff der damals 27-Jährige vier Männer mit einem Messer an und verletzte drei von ihnen dabei schwer. Der ICE war von Passau nach Hamburg unterwegs, kurz nach Regensburg stach der Mann zu. Über den Tatablauf waren sich alle Seiten im Gericht weitestgehend einig. Dort ging es vor allem um die Frage, ob er vorsätzlich gehandelt hat, und ob er die Tat aus einem islamistischen Motiv heraus oder vordergründig wegen einer psychischen Krankheit begangen habe.

Die Bundesanwaltschaft hatte bei dem Palästinenser aus Syrien einen radikal-islamistischen Tathintergrund vermutet und ihm unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. In ihrem Schlussplädoyer vergangene Woche forderten die Bundesanwälte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.

Drei Gutachter hielten den Mann nicht für psychisch krank

Die Verteidiger dagegen argumentierten während des zweimonatigen Prozesses, ihr Mandant sei nicht schuldfähig. Er leide an Paranoia und Schizophrenie. Für die These eines islamistischen Hintergrunds gebe es darüber hinaus "keine Stütze". Die Anwälte plädierten deshalb dafür, ihn freizusprechen und in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Einer von ihnen, Maximilian Bär, sagte im Prozess: "Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, unser Mandant ist kein Terrorist."

Die Bundesanwaltschaft vertrat vor Gericht die Einschätzung, die psychischen Probleme des Mannes seien simuliert. Auch drei psychiatrische Gutachter waren sich einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei. Dem schloss sich das Gericht an.

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