Süddeutsche Zeitung

Ibiza-Affäre:Schwer zu fassen

Das Korruptionsrecht erschwert die Ermittlungen gegen Strache.

Von Cathrin Kahlweit

Für Heinz-Christian Strache ist das Timing perfekt: Drei Wochen vor der Wien-Wahl, zu welcher der Ex-FPÖ-Chef als Spitzenkandidat mit einer neuen Partei antritt, wird eines der zahlreichen Ermittlungsverfahren eingestellt, mit denen die Staatsanwälte zahlreichen Hin- und Querverweisen aus dem Ibiza-Video nachspüren. Dieses hatte im Frühjahr 2019 zu Straches Rücktritt als Vizekanzler und zum Aus für die türkis-blaue Koalition geführt.

Die Ermittler konnten nicht nachweisen, dass die FPÖ verdeckte Spenden über parteinahe Vereine eingeworben hat; was sie gefunden und nicht gefunden haben, ist "Verschluss-Sache". Die Nachricht stärkt Straches Narrativ: Er sei nicht korrupt, sei hinters Licht geführt worden, man habe ihm Drogen eingeflößt. Hat er nur deshalb sieben Stunden mit einer vermeintlichen russischen Millionärin über Geschäfte und Gegengeschäfte zu Lasten der Republik und zum Nutzen der FPÖ und seiner Person geredet?

Das Gesetz hat es den Ermittlern nicht einfach gemacht; Strache war 2017 noch nicht Vizekanzler, über Korruption zu reden, ist nicht strafbar. Derzeit wird an einem neuen Gesetz gearbeitet: Bestechung und Bestechlichkeit nach dem Korruptionsparagraf soll künftig auch für den gelten, der für ein Amt kandidiert. Es ist eine "Lex Strache".

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Quelle:
SZ vom 23.09.2020
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