Reaktion auf hybride Angriffe„Die Vorschriften sind zum großen Teil veraltet“

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Wer sich nicht als „Held“ in den Streitkräften sieht, könne auch im Technischen Hilfswerk, im Roten Kreuz oder in der Feuerwehr einen Pflichtdienst leisten, sagt der Rechtsexperte Barczak.
Wer sich nicht als „Held“ in den Streitkräften sieht, könne auch im Technischen Hilfswerk, im Roten Kreuz oder in der Feuerwehr einen Pflichtdienst leisten, sagt der Rechtsexperte Barczak.
Hesham Elsherif/Getty

Landesverteidigung findet nicht mehr nur an der Grenze statt. Der Rechtsprofessor Tristan Barczak erklärt, welche Gesetze reformiert werden müssten – und schlägt einen neuen Dienst an der Gesellschaft vor.

Interview von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Die Sprengstoffdrohnen am Leipziger Flughafen waren nur ein Beispiel einer permanenten hybriden Bedrohung. Dazu gehören auch Drohnenüberflüge über Chemieparks und Kasernen, Cyberangriffe, Anschlagspläne, Spionage. Der Tiergartenmord von 2019 war – gerichtlich festgestellt – eine vom russischen Geheimdienst gesteuerte gezielte Tötung eines Regimegegners. Professor Tristan Barczak, der an der Universität Passau unter anderem Sicherheitsrecht lehrt, stellt auf dem Deutschen Juristentag (DJT) Mitte September in Erfurt ein umfangreiches Gutachten zur Resilienz der Rechtsordnung vor. Titel: Bedingt abwehrbereit.

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