Horst Seehofer über Sami A.:"Dann bin ich informiert worden nach dem Starten des Flugzeugs"

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Horst Seehofer bei einer Pressekonferenz zur Flüchtlingspolitik. (Foto: dpa)
  • Horst Seehofer weist persönlich jegliche Verantwortung für den Fall Sami A. zurück.
  • Er habe von der womöglich rechtswidrigen Abschiebung im Vorhinein nicht gewusst.
  • Der Bundesinnenminister verteidigt auch die nordrhein-westfälische Landesregierung.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bochum wollen die Rückkehr von Sami A. verhindern.

Nordrhein-Westfalen hat nach Ansicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. nach Recht und Gesetz gehandelt. "Die Entscheidung ist nach unserer Auffassung rechtmäßig", sagte Seehofer nach einer Kabinettssitzung. Er habe "im Detail auch nie persönlich mit jemandem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gesprochen, wer da wann wie beteiligt war". Ob Behörden und Gericht "richtig oder falsch" entschieden hätten, wolle er nicht sagen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Seehofer sagte, er selbst habe am Mittwoch vergangener Woche einen Vermerk auf seinem Schreibtisch vorgefunden. Demnach war der ursprünglich für den Donnerstag geplante Abschiebeflug abgesagt worden. Tatsächlich wurde Sami A. dann am frühen Freitagmorgen abgeschoben."Dann bin ich informiert worden nach dem Starten des Flugzeugs."

Sami A., mutmaßlicher Ex-Leibwächter Osama bin Ladens, war am Freitag per Charterflug von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben worden. Am Donnerstagabend hatte jedoch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der Mann nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging aber offenbar erst am Freitagmorgen beim Bamf und den anderen Behörden ein. Sami A. saß da schon im Flieger.

Nun wollen das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bochum verhindern, dass der Tunesier nach Deutschland zurückkehrt. Beim Oberverwaltungsgericht Münster legte die Stadt Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein, dass die Abschiebung rückgängig gemacht werden müsse. Vorbereitet wurde die Beschwerde vom NRW-Flüchtlingsministerium. Die Kosten dafür müsse die Ausländerbehörde Bochum tragen. Wie das Gericht mitteilte, enthalte die Beschwerde aber noch keine Begründung. Erst nach Eingang der Begründung könne entschieden werden.

"Ich weise noch mal darauf hin, dass wir heute Tunesien als sicheren Herkunftsstaat beschlossen haben"

Seehofer sagte, er könne sich nicht erinnern, vom Termin der bevorstehenden Abschiebung gewusst zu haben. Er bekomme aber auch ständig Ankündigungen, etwa von Razzien oder Verhaftungen, das prüfe er ja nicht alles im Detail. Der Vergleich hinkt ein wenig, weil es sich um einen prominenten Fall handelt - und weil Seehofer persönlich in den vergangenen Monaten eine zeitnahe Abschiebung des Gefährders gefordert hatte.

Die Befürchtung des Verwaltungsgerichts, dass Sami A. in Tunesien Folter drohe, zweifelte Seehofer indirekt an. "Ich weise noch mal darauf hin, dass wir heute als Kabinett Tunesien als sicheren Herkunftsstaat beschlossen haben", erklärte er und ergänzte mit deutlichem Nicken: "Das hat ja auch eine gewisse Bedeutung. Ein Staat, bei dem angenommen wird, da wird gefoltert und die Todesstrafe droht, den könnte man ja als Bundesregierung nicht als sicheren Herkunftsstaat einstufen."

Seehofer sagte außerdem, Sami A. habe aus der Haft heraus in einem Interview öffentlich gesagt, dass er nicht gefoltert werde.

Sein Ministerium führe mit den tunesischen Behörden Gespräche. Das bedeute aber nicht, dass man im Begriff sei, A. nach Deutschland zurückzuholen. "Möglicherweise dient manches, was die Regierung sagt, dann auch im Rechtsbehelfsverfahren", sagte er über den Austausch mit der tunesischen Regierung.

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Von Constanze von Bullion, Berlin, Christian Wernicke, Düsseldorf

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