GesundheitsversorgungHonorarkürzung bei Psychotherapeuten vorerst gestoppt

Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer Demonstration für in ihren Augen faire Honorare für Psychotherapeuten in Hamburg (Archiv).
Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer Demonstration für in ihren Augen faire Honorare für Psychotherapeuten in Hamburg (Archiv). Christian Charisius/dpa

Das Vorhaben hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Ein Berliner Gericht entschied nun im Eilverfahren, die endgültige Entscheidung steht noch aus. Die Richter melden aber Bedenken bei Berechnungen an.

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Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen.

Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April hatte vielerorts Proteste ausgelöst. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert.

Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.

Das Aktionsbündnis Psychotherapie fordert, die Honorarkürzungen zurückzunehmen, zusätzlich benötigte Kassensitze zu schaffen, eine mit anderen Facharztgruppen vergleichbare Vergütung sowie die Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeuten und -therapeutinnen.

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