Homosexualität in Deutschland:Justizminister Maas will verurteilte Homosexuelle entschädigen

Lesezeit: 1 Min.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will einem Gutachten zur Rehabilitierung Homosexueller folgen. (Foto: dpa)
  • Justizminister Maas folgt einem Gutachten der Antidiskriminierungsstelle, das die Rehabilitierung Homosexueller empfiehlt.
  • Die Urteile gegen mehr als 50 000 Männer sollen aufgehoben und Betroffene entschädigt werden.
  • Die Bundesrepublik hatte den von den Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs übernommen.

Homosexuelle Männer, die nach Paragraf 175 StGB verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Das kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) an. Die Urteile gegen mehr als 50 000 Männer sollen aufgehoben werden. Er wolle zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Maas will damit ein Rechtsgutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vorgelegt hat, "berücksichtigen". "Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig", sagte Maas. "Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde."

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs übernommen. Homosexuelle, die die Konzentrationslager überlebt hatten und von den Alliierten befreit worden waren, wurden von den Gerichten der jungen Bundesrepublik zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50 000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. In der DDR wurde der alte Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

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50 000 Männer wurden in der Anfangszeit der Bundesrepublik nach Paragraf 175 verfolgt. Die Urteile gelten noch immer. Nun könnten die Betroffenen rehabilitiert werden.

Von Heribert Prantl

"Die mehr als 50 000 Opfer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden", sagte ADS-Leiterin Christine Lüders. "Diese Ungerechtigkeit darf der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen." Das Gutachten des Münchener Staatsrechtlers Martin Burgi empfiehlt die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll über einen Fonds organisiert werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte, noch in dieser Legislaturperiode die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. "Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben."

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck sagte: "Wenn die große Koalition schon die Gleichstellung von Homosexuellen verhindert, kann sie wenigstens die Opfer der Homosexuellenverfolgung in Deutschland endlich rehabilitieren und entschädigen." Doch Beck bleibt skeptisch, auf Twitter kommentierte er:

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Der Bundesrat stimmte bereits 2012 einem Antrag des Landes Berlin zu, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die nach Paragraf 175 verurteilten Männer zu rehabilitieren und zu entschädigen.

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